Frage an Andrea Nahles von Bernhard K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Nahles,
Ich habe eine Frage zum Mindestlohn.
Seit gut 2 JAHREN gibt es dieses Gesetz.
Für Zusteller von Zeitungen und Briefen wirkt sich dieses Gesetz bisher nicht voll aus, bezw eine Anhebung des Mindestlohns hingt hinter anderen Branchen hinterher. Zeitungzusteller arbeiten 6 Nächte die Woche für einen relativ geringen Lohn.
Wie stehen sie dazu? Werden Zeitungszusteller weiter benachteiligt?
mfg
Sehr geehrter Herr Kiczka,
für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller gilt in der Tat eine Sonderregelung im Mindestlohngesetz. Während der Mindestlohn zum 1.1.2017 auf 8,84 Euro angehoben wurde, gilt in diesem Bereich noch der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Die gute Nachricht für Sie ist, dass dieser Unterschied nur noch bis Ende des Jahres 2017 Bestand hat. Danach gilt auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller der volle Mindestlohnsatz und alle zukünftigen Erhöhungen.
Diese Regelung war von Anfang befristet und sollte einen guten Übergang hin zum Mindestlohn ermöglichen, wie es auch in weiteren Branchen in einer zweijährigen Übergangsphase möglich war. Dass diese bei Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller um ein weiteres Jahr länger gültig bleibt, liegt in der besonderen Bedeutung und Tätigkeit der Branche begründet. Die verfassungsrechtliche Besonderheit in Bezug auf die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes war dabei ebenso ausschlaggebend wie mögliche Gefährdungen der Versorgung mit Presseprodukten im ländlichen Raum.
Beste Grüße
Andrea Nahles