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Frage von Joachim H. •

Frage an Andrea Nahles von Joachim H. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Nahles ,

wieso darf die hessische Landesbehörde die vom Bund beschlossene Rentenerhöhung als "Einkommenserhöhung" bewerten und zu 100% vom Wohngeld wieder abziehen ?

Sagen Sie mir bitte wieso in dieser Sache Landesrecht das Bundesrecht brechen darf ?

Ich bin schwerbehindert und seit 20 Jahren "Sozial-Rentner" und werde all- jährlich "kleingerechnet" !

ich empfinde das als "Mord auf Raten" in diesem allzu reichen , christlichen Abendland .

Dieselbe all-jährliche "Beschneidung" findet auch in sozial schwachen Familien statt, die Wohngeld beziehen "müssen",... Kindergeld-Erhöhung wird genauso als Erhöhung des Einkommens bewertet und zu 100% vorneweg "abgetrennt" ,..

Ich bewerte dieses Vorgehen , auch wenn Sie das nicht lesen oder hören wollen , als eine "Beschneidung" von Kinder!

Mit freundlichen Grüßen
J. H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

es geht bei der Frage der Anrechnung von Einkommen nicht um einen Bruch von Landes- oder Bundesrecht. Auch von Beschneidung oder anderen solchen Begrifflichkeiten kann man bei allem Verständnis für Ihre Situation nicht sprechen. Das Wohngeld ist ähnlich wie das Arbeitslosengeld II einkommensabhängig, da es eine Grundsicherungsleistung darstellt. Das bedeutet, dass damit sichergestellt werden soll, das niemand in unserer Gesellschaft unter seinem Existenzminimum leben muss. Da es sich um eine Sozialleistung handelt, die von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Deutschland aufgebracht wird, wird eigenes vorhandenes Einkommen auf diese Leistungen angerechnet.

Das ist auch im Sinne derer, die diese Leistung finanzieren, gerechtfertigt. Es ist allerdings falsch, dass Einkommenssteigerungen beim Wohngeld 1:1 oder 100% abgezogen werden. Im Normallfall wird die Wohngeldminderung kleiner ausfallen als Ihr erhöhtes Einkommen. Dazu bitte ich Sie aber, sich an die zuständige Wohngeldstelle Ihrer Kommune zu wenden.

Beste Grüße
Andrea Nahles