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Frage von Erwin K. •

Frage an Andrea Nahles von Erwin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Nahles

Mal eine Frage: Bei den bevorstehenden Wahlen oder auch bei den letzten Wahlen,warum wird oder wurde in beiden Fällen gegen das Grundgesetz verstossen? Wissentlich verstossen!Wenn laut Grundgesetz Art 38 von einer unmittelbarer Wahl spricht,warum werden denn alle vier Jahre dem Bürger die Listenwahlen vorgehalten?Um es noch zu verdeutlichen:Ich habe kein Interesse an Aussagen ,wie das es die Wahlen vereinfachen!
Ich will einzig und allein eine Aussage warum alle vier Jahre gegen das GG verstossen wird!Ich hoffe Sie verstehen den Unterschied zwischen unmittelbar und Listenwahl?

Mit freundlichem Gruss Erwin Kern

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kern,

ich verstehe Ihre Frage nicht, da es keinen Verstoß gegen das Grundgesetz gibt. Sie haben bei der Bundestagswahl Erst- und Zweitstimme. Sie können in Ihrem Wahlkreis direkt einen Kandidaten /eine Kandidatin wählen und eine Partei. Das meint u.a. unmittelbar. Sie wählen ja keine Wahlmänner oder -frauen. Sie wählen mit Ihren Stimmen das Parlament direkt.

Beste Grüße
Andrea Nahles