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Andrea Nahles
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Frage von Lukas S. •

Frage an Andrea Nahles von Lukas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Kündigung in der Probezeit, welche eigentlich ja keine ist, wenn man 18 Monate bei der gleichen Firma gearbeitet hat ?
Details : Ich habe 18 Monate bei Audi in Ingolstadt gearbeitet (eingestellt durch die Firma Team Zeit GmbH) . Da Sie Frau Nahles die Regelung durchgesetzt haben, dass Zeitarbeiter nach 18 Monaten übernommen werden sollen, hat man mich, was gängige Praxis ist , entlassen und gesagt, dass ich nach 3 Monaten wieder anfragen kann wegen Arbeit. Dies geschah und ich wurde im Oktober wieder eingestellt, diesmal am Band und nicht in der Vormontage. Leider wurde ich nach einer Woche krankgeschrieben (Rippenfellentzünduing)und nach einer Woche krank zuhause kam die schriftliche Kündigung und dies noch nicht einmal mit Gründen und auch keinen Termin, sondern nur zum gültigen Zeitpunkt laut Vertrag, also sofort. Nun muss ich mich noch beim Jobcenter rechtfertigen, warum ich gekündigt wurde. Ist dies alles im Sinne Ihrer Regelung. Man ist doch kein Stück Holz , was man einfach wegwerfen kann. Durch die gesamte Zeitarbeitbranche, welche ja sehr stark floriert, wird der Jugend keine Plansicherheit für ihr Leben gegeben und an dieser Misere ist die SPD besonders mit Schuld und so etwas hat man mal Arbeiterpartei genannt.Die Partei braucht sich nicht zu wundern, wenn die Wähler zu anderen Parteien wechseln. Die Ursachen dafür müssen sie nicht erst nach einer Wahlniederlage suchen, sondern in ihrer täglichen Arbeit beseitigen und nicht noch mehr Schwierigkeiten den Arbeitnehmern durch falsche Regelungen bereiten. Lukas Seidel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seidel,

Arbeitnehmerüberlassung ist infolge von Konjunkturanfälligkeit und wechselnden Einsätzen vielfach mit Unsicherheiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Ich bleibe dabei, dass es notwendig und richtig war, Missbrauch zu vermeiden und die Stellung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu verbessern. Wir haben nun gesetzliche Leitplanken, ein Mehr an Transparenz sowie die Stärkung von Sozialpartnerschaft und Tariflandschaft, um die legale und verantwortungsvolle Nutzung dieses flexiblen Instrumentes des Personaleinsatzes auch weiterhin zu gewährleisten. Bei der Nutzung von Arbeitnehmerüberlassung sind teilweise Rechtsunsicherheiten und Missbrauch offenkundig geworden, etwa überlange Einsätze eines Leiharbeitnehmers zu deutlich ungünstigeren Bedingungen als für vergleichbare Stammbeschäftigte.

Gern biete ich Ihnen an, dass Sie Ihr Anliegen direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) senden.

Beste Grüße
Andrea Nahles