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Andrea Nahles
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Frage von Stephan L. •

Frage an Andrea Nahles von Stephan L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme (nichtssagend, unverbindlich?)vom 15.12.2016.
Meine Frage: Wenn Sie an meiner Stelle mit 713,79 € Grundsicherung (Armengeld II) auskommen müssten, würde Sie Ihre Meinung weiterhin konsequent vertreten?
Sie verweisen auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wo ich mich mit meinem Anliegen wenden kann. Inwiefern kann mir Ihr Ministerium weiterhelfen? Vor ca. zwei Wochen hatte ich mich mit demselben Anliegen bereits an das Ministerium für Arbeit und Soziales in Düsseldorf gewandt und hatte mit einem Mitarbeiter (Name ist mir nicht mehr bekannt)telefonisch gesprochen. Dieser teilte mir doch glatt mit, ich sollte mich an das "Kundenreaktionsmanagement" des Jobcenters in Essen wenden. Diese Aussage ist meiner Meinung nach an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Mit einer Behörde, die mir eine sinnvolle arbeitsmarktpolitische Hilfestellung verweigert, an die soll ich mich nun wenden? Die "Fakten und Sichtweisen" habe ich Ihnen bereits mitgeteilt. Letzte Frage: Da Hartz IV die Lage der Betroffenen durch das SGB II (meine Meinung nach Unsozialgesetzbuch II) wesentlich verschlimmert hat und vom Prinzip "Fördern und Fordern" nur noch das Fordern übriggeblieben ist, möchte ich von Ihnen wissen, ob es nicht der Ehrlichkeit gebietet, das die Politik dieses Gesetz komplett zurücknimmt und offen eingesteht, dass das vorherige System sowohl für die Betroffenen als auch für die Beitragszahler besser war? Vor der Arbeitsmarktreform gab es meines Wissens keine privaten Arbeitsvermittler, die sich Ihre Dienstleistung vom Steuerzahler vergüten ließen, oder sollte ich mich irren?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Luckaßen,

an meiner letzten Antwort ändert Ihre erneute Anfrage nichts. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie die Kontaktmöglichkeit über das Bundesministerium nutzen oder nicht.

Beste Grüße
Andrea Nahles