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Frage von Winfried W. •

Frage an Andrea Nahles von Winfried W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Arbeit und Soziales,

vor langer Zeit hab ich mich schon an Ihr Ministerium gewandt, aber keine Antwort erhalten und deshalb möchte ich es auf diesem Wege versuchen.
Es geht um den von den etablierten Parteieien hochgelobten Mindestlohn.

Wie Ihnen schon bekannt sein dürfte, wird dieser Mindestlohn ganz einfach durch Verlängerung der Arbeitszeit, natürlich unbezahlt, umgangen.
Bei einem 450€ Job wird der 5. Mitarbeiter eingespart, die Anderen machen unter großem Druck die Arbeit mit und vor Gericht haben diese Menschen keine Chance, sie haben ja keinen Nachweis.Der Arbeitgeber freut sich über solche Gesetze, welche Sie mit zu verantworten haben.
Sie können diesen Missstand ganz einfach lösen: per Gesetz die Aushändigung des Arbeitszeitnachweises festlegen.

Frage: Können und wollen Sie und Ihre Partei diese Mogelpackung (sozialer Sprengstoff) noch in dieser Legislaturperiode nachbessern?

Auf eine Antwort würde ich mich riesig freuen, denn ausschweigen ist ja bekanntlich keine Lösung und bei der Bundestagswahl "fällt Ihnen dieses bestimmt auf die Füsse".

MfG Winfried Waider

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Waider,

wir bekommen über alle bestehenden Kontaktmöglichkeiten bis 2000 Zuschriften täglich. Bei allem Bemühen kann eine Antwort aus diesem Grund auch mal länger dauern. Ich kann nur um Verständnis bitten.

Sie werden sicher verstehen, dass ich als Verantwortliche Ihre pauschale Kritik am Mindestlohn nicht teile. Die SPD konnte sich als kleinerer Koalitionspartner nicht zu 100% mit ihren Forderungen durchsetzen. Koalitionen sind auch immer Kompromisse im Detail.

Aber Fakt ist, dass der gesetzliche Mindestlohn bei der Bezahlung eine feste Grenze setzt, die nicht mehr unterschritten werden darf. Er schützt Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen und verringert so die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind. Er leistet zugleich einen Beitrag für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb und sorgt für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen. Die Zahlung des Mindestlohns und die Einhaltung der geltenden Vorschriften werden streng kontrolliert, festgestellte Verstöße wirksam sanktioniert. In welchen Schritten der Mindestlohn künftig angehoben wird, das entscheidet die unabhängige Mindestlohn-Kommission. Umfangreiche Informationen rund um die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, die Mindestlohn-Hotline sowie einen Mindestlohnrechner finden Sie unter: www.der-mindestlohn-wirkt.de

Beste Grüße
Andrea Nahles