Frage an Andrea Nahles von Beate Z. bezüglich Soziale Sicherung
Zum geplanten neunten SGB II-Änderungsgesetz:
Schon bisher war es so, dass eine vom Bundessozialgericht als rechtswidrig erkannte Handlungsweise aller Jobcenter nicht rückwirkend korrigiert wird, d.h. rechtswidrig vorenthaltene Leistungen werden nicht nachträglich ausgezahlt. Jetzt soll es schon genügen, wenn nicht "alle", sondern nur "ein" Jobcenter rechtswidrig, aber konsistent gehandelt hat - diese Rechtswidrigkeit soll nicht nachträglich korrigiert werden können.
Wie rechtfertigen Sie angesichts von Art 28 GG (die Bundesrepublik ist ein ... sozialer Rechtsstaat) diese Planung?
Besten Dank im voraus für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau Zeidler,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles