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Frage von Corinna M. •

Frage an Andrea Nahles von Corinna M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Frau Nahles,

mein Sohn ist Schüler (8. Klasse Gymnasium) und wollte in den Sommerferien ein 2-3 wöchiges Praktikum (bzw. Ferienjob) machen um in einen Beruf zu schnuppern, der ihn interessiert. Leider hat man uns gesagt, dass solche Praktika nicht mehr so einfach durchzuführen wären, da der Betrieb/AG dem Schüler dann auch den Mindestlohn von 8,50 € bezahlen müsste. Ein kleiner Betrieb könnte sich das also finanziell nicht leisten, wenn ständig Praktikanten kämen, UND: für dieses Gehalt könnte man gleich „richtig“ jemanden einstellen.

Ist das so richtig, dass auch hier dieser Mindestlohn gezahlt werden muss?

Und wenn ja: finden Sie nicht, dass durch diese Regelung dann vielen jungen Leuten die Chance genommen wird, sich beruflich schon im Vorfeld zu orientieren und sich evtl. für einen späteren Beruf zu entscheiden?

Viele Menschen (egal ob Schüler, Studenten oder andere) würden gerne Praktika - zur Not auch "kostenlos" - machen, um Erfahung zu sammeln und so die Chancen zu erhöhen, später einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu erhalten.

Grüße

C. Molle

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Molle,

der Betrieb hat Ihnen definitiv eine falsche Auskunft gegeben. Der Mindestlohn gilt dann für Arbeitsverhältnisse von Schülerinnen und Schülern, sofern sie 18 Jahre oder älter sind oder bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Gern können Sie dem Betrieb folgende Broschüre zur Information mitnehmen und auf Seite 12 verweisen:

http://www.der-mindestlohn-wirkt.de/SharedDocs/Downloads/ml/informationen-zum-mindestlohngesetz-im-detail.pdf?__blob=publicationFile

Beste Grüße
Andrea Nahles