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Frage von Stefan E. •

Frage an Andrea Nahles von Stefan E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

2010 musste die damalige Bundesregierung - unter Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) - die "HartzIV"-Regelleistungen neu berechnen, da das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass diese verfassungswidrig seien.

Damals zeigten Sie sich empört und warfen von der Leyen vor, die HartzIV-Sätze "künstlich heruntergerechnet" zu haben. Sie wollten auch solche die zwar einen HartzIV-Anspruch hätten, aber kein zusätzliches Geld beantragen würden, aus der Berechnungsgrundlage nehmen.
Warum verwenden Sie heute als Arbeitsministerin die gleiche Berechnungsgrundlage, die Sie bei von der Leyen noch kritisiert hatten?

Um die Regelleistungen möglichst niedrig zu halten, hatte das Leyen-Ministerium nur die untersten einkommensschwächsten 15% genommen, um den HartzIV-Satz eines Single-Haushaltes zu bemessen. Zuvor wurden noch 20% der einkommensschwächsten Haushalte genommen. HartzIV- und Sozialhilfeempfänger werden aus der Berechnung herausgenommen, sogenannte "Aufstocker" werden aber hinzugerechnet.

Alle 5 Jahre ermittelt das Statistische Bundesamt, wie viel Geld rund 60.000 ausgesuchte Haushalte in Deutschland für was ausgeben. Bei dieser Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) werden 200 Positionen wie Nahrungsmittel oder Kleidung abgefragt. Die Ergebnisse aus dem Jahre 2013 liegen bereits vor. Statt diese schnell umzusetzen, werden im kommenden Jahr erst einmal Eigenberechnungen und Prüfungen des Arbeitsministeriums ausgeführt. Eine Neuberechnung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld soll es spätestens 2017 geben. Also erst 4 Jahre später.

Warum werden die Regelsätze erst spätestens 2017 angepasst, obwohl doch das Bundesverfassungsgericht urteilte, die Regelbedarfsermittlung muss auf der Grundlage der jeweils jüngsten EVS erfolgen?

Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass der existenznotwendige Bedarf (Existenzminimum) tatsächlich gedeckt werden kann. Warum machen Sie das erst 2017?

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Elbel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Elbel,

ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.

Beste Grüße
Andrea Nahles