Frage an Andrea Nahles von Klaus-Peter S. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Frau Nahles,
wir wissen alle, dass soziale Ungerechtigkeiten leicht zu sozialem Sprengstoff führen können! Besonders bedrohlich scheint die zunehmende Eskalation im Bereich der chaotisch und hilflos wirkenden Flüchtlingspolitik! Wünschenswert ist das sicher nicht! Klug handeln ist angesagt! Führende Politiker haben parteiübergreifend gefordert und zugesagt, dass die einheimische Bevölkerung gegenüber den Flüchtlingen nicht schlechter gestellt oder benachteiligt werden darf! Ich nenne hier ausdrücklich auch die kürzlich gemachte vollmundige Aussage Ihres SPD-Bundesvorsitzenden und Vize-Kanzlers Sigmar Gabriel. Nun ist die Politik aber selbstverständlich gefordert!Aus großen Worten dürfen keine Worthülsen werden. Taten statt Worte! Stimmen Sie zu?
Mein Anliegen : Das Taschengeld (Sozialhilfegesetz) beträgt für Hilfesuchende die in einer stationären Einrichtung (Altenheim,Pflegeheim,Behinderteneinrichtung)untergebracht sind ,für Erwachsene bescheidene 107,73 Euro monatlich !Ein alleinstehender Flüchtling erhält ein monatliches Taschengeld von 143.00 Euro! Es geht jetzt nicht um Neid, sondern um soziale Gerechtigkeit für die Ärmsten der Armen! Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden, versprach Sigmar Gabriel! Damit es kein unsägliches Missverständnis gibt sei gesagt: Es geht hier n i c h t darum, den Flüchtlingen das Taschengeld streitig zu machen!Es ist aber nun eine Gleichbehandlung bei der Höhe der Taschengeldzahlungen Hilfesuchender in stationären Einrichtungen einzufordern! Für die Ärmsten der Armen in unserer reichen Gesellschaft. Meine Frage an Sie als zuständige Bundesministerin für Soziales: Frau Nahles, werden Sie sich persönlich dafür einsetzen ,dass diese soziale Ungerechtigkeit beseitigt wird ? Damit die genannten Hilfesuchenden die gleiche Taschengeldzahlung erhalten wie die zu uns kommenden Flüchtlinge! Können wir Bürger auf Sie zählen und auf das gegebene Versprechen von Vize-Kanzler Gabriel(SPD)?
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg
Sehr geehrter Herr Steinberg,
die Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erfolgt nach Regeln des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dies ist eine gesondertes Hilfesystem, und somit nicht gleichzusetzen oder vergleichbar mit den Strukturen bzw. sonstigen Leistungen des Sozialstaates.
Beste Grüße
Andrea Nahles