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Frage von Claudia R. •

Frage an Andrea Nahles von Claudia R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

da ich davon ausgehe das das GG und sein Wesensgehalt jedermann bekannt sein sollte werde ich das hier nicht zitieren. Weniger bekannt ist aber das SGB, deshalb hier ein Zitat:

§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Wenn ich die Rechte aus dem GG und SGB zusammenfasse, frage ich mich warum immer noch Menschen durch das SGB um ihre wirtschaftliche, berufliche, gesellschaftliche und soziokulturelle Existenz gebracht werden, nur weil sie ihr nach dem GG garantiertes Recht auf freiheitliche, demokratische und rechtstaatliche Entscheidungsfreiheit wahrnehmen.

Dies geschieht in diesem angeblichen Rechtsstaat tagtäglich und ist durch Medien (TV, Radio, Youtube, Social-Medien, Internet) vielfach belegt.

Herr Ralph Boes öffentlich, stellvetretend für die vielen stillen Opfer des Systems

Mitarbeitende Familienmitglieder und Firmeninhaber (Kollektivhaftung)in kleinen regionalen Unternehmen unter dem Deckmantel familienhafte Rücksichtnahme/Mithilfe durch rückwirkende Änderung der Statusfeststellung.

Was wollen Sie dagegen tun?

Ich erwarte hier Ihre Antwort. Ein Verweis auf das BMAS werte ich als Missachtung von uns Bürgern.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rauter,

ich habe mich hier mehrfach dazu geäußert, warum Fragen, die meine Arbeit als Ministerin betreffen, direkt an das BMAS gesendet werden sollen. Dies hat nichts, mit der Missachtung von Meinungen oder Bürgerinnen und Bürgern zu tun.

Mal davon abgesehen, dass ich Ihre geschilderten Auffassungen, wie z. B. dass wir in einem "angeblichen Rechtsstaat" leben, nicht teile, bitte ich Sie also, Ihre Fragen zum SGB direkt an das BMAS zu senden: info@bmas.bund.de

Beste Grüße
Andrea Nahles