Frage an Andrea Nahles von Thorsten S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
mir ist nach Prüfung des SGB II, wie auch schon anderen vor mir, aufgefallen, dass dieses Gesetz fern vom Grundgesetz gebaut wurde. Das Grundgesetz soll den Bürger vor zu viel Staat schützen.
Wenn man das aktuelle SGB II-Gesetz nur ein bißchen prüft, dann kommt man schnell auf folgendes Ergebnis:
§ 2 Grundsatz des Forderns
-> Einschränkung Artikel 2(1) GG
§ 7 Berechtigte
-> Einschränkung Artikel 2(1), 3(1,3), 4(1), 11(1), 14(1) GG
§ 10 Zumutbarkeit
-> Einschränkung Artikel 12(1,2,3) GG
§ 14 Grundsatz des Förderns
-> Einschränkung Artikel 2(1), 3(1) GG
§ 15 Eingliederungsvereinbarung
-> Einschränkung Artikel 2(1) GG
§ 16 Leistungen zur Eingliederung
-> Einschränkung Artikel 2(1), 3(1), 9(3), 12(1,2,3) GG
§ 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages
-> !!! unter §31(1) 1d) steht ein Verweis auf §16 Abs. 3 Satz 2. Dort steht ein Verweis nach §45, der nicht existiert.
-> Einschränkung Artikel 1(1,2,3), 2(1,2), 3(1), 9(3), 11(1), 12(1,2,3) GG
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
-> Einschränkung Artikel 2(1,2), 11(1) GG
§ 51 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten durch nichtöffentliche Stellen
-> Einschränkung Artikel 2(1,2), 3(1), 10(1,2), 11(1,2), 12(1,2,3), 13(1) GG
Dieses Gesetz verstößt gegen das Zitiergebot aus Artikel 19(1) GG und ist damit laut dem GG ungültig.
Warum werden solche "falschen" Gesetze entworfen und mit Gewalt aktiviert?
Warum ist es überhaupt möglich, dass Sanktionen auf ein Existenzminimum, welches die Würde des Menschen darstellen soll, auch noch beschnitten werden kann?
Warum endet §31 SGB II im "Nirvana" (§45) und wird auch noch angewendet?
Warum werden arme Familien dadurch "bestraft"?
Über eine Beantwortung dieser Fragen würde ich mich sehr freuen, denn ich kann so ein Handeln einfach nicht nachvollziehen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu "schützen" ist Verpflichtung aller "staatlichen Gewalt".
Sehr geehrter Herr Schröter,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles