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Frage von Gerhard R. •

Frage an Andrea Nahles von Gerhard R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

Zeit-Online berichtet wie folgt:
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Jobcenter dürfen Hartz-IV-Empfänger zwangsverrenten

Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken. | © Jens Kalaene/dpa

Hartz-IV-Empfänger können von Jobcentern vorzeitig in Rente geschickt werden und müssen dann auch Abschläge bei der Altersrente akzeptieren. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel fällte ein entsprechendes Grundsatzurteil.

Empfänger von Hartz IV müssten versuchen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden – auch durch die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen wie einer vorgezogenen Rente, urteilten die Richter. Weigere sich ein Langzeitarbeitsloser, eine Frühverrentung zu beantragen, dürfe das Jobcenter das für ihn tun.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-08/zwangsverrentung-hartz-iv-urteil-kassel
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Bekanntermaßen, so auch aus eigener Erfahrung, zählen von Behinderung Betroffene statistisch zu den Hauptbetroffenen der Langzeitarbeitslosigkeit, dazu hat sich Herr Bundesfinanzminister Schäuble auch im Rahmen der Ausgleichsabgabe geäußert (Verdopplung).

Wie ist das hier getroffene "Grundsatzurteil" des Bundessozialgerichts insofern in Bezug auf des geplante Bundesteilhabegesetz zu bewerten?

Klarstellung aus eigener Sicht:
Sollte hieraus eine grundsätzliche Benachteiligung der zuvor genannten Personengruppe folgen - eigene Erfahrungen mit der Wirkung von JobCentern lassen darauf schließen - sehe ich mich veranlaßt, gegen dieses Urteil Verfassungsbeschwerde wegen Grundrechtsverletzung nach Art. 3 Abs. 3 GG einzulegen.

HIerzu verweise ich auch auf Schriftverkehr mit Ihrem Ministerium unter AZ:
IIb3 – 96 – Roloff - Burkert
und
V3a-96-Roloff/15 - Fischer

Hochachtungsvoll

Gerhard Roloff

Mitglied der DL 21

Als offener Brief veröffentlicht auf dem Facebook-Forum
Offener runder Tisch kritischer sozialer Demokraten

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Antwort von
SPD

Lieber Gerhard Roloff,

ich möchte Dich bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.

Beste Grüße
Andrea Nahles

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.