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Frage von Thomas K. •

Frage an Andrea Nahles von Thomas K. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

meine Frage betrifft die Ungleichbehandlung der RV-Beitragszahler und Rentner gegnüber anderen Altersversorgungssystemen in DE. Ich beziehe mich auf eine Informationsschrift zur Rentenpolitik vom März 2015, herausgegeben von der ADG (www.ADG-eV.de) zum Thema "Versicherungsfremde Leistungen".

Hieraus ein paar Auszüge:

Versicherungsfremde Leistungen erfüllen Aufgaben der gesamten Gesellschaft, Aufgaben, die alle ihre Berechtigung haben.
... sind die Zahlungen des Bundes zu gering, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren [der sog. Bundeszuschuss zur RV (Anm. von MIR)].
...
Es besteht ein Schattenhaushalt, der ausschließlich von Versichertenbeiträgen finanziert wird. Politiker, Selbständige und Beamte beteiligen sich nicht, obwohl es sich um die Finanzierung von Aufgaben der Allgemeinheit handelt.
...
Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen seit 1981 deutlich gemacht, dass für die gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich zu anderen Altersvorsorgesystemen (Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung) der Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3) und der Eigentumsschutz für gezahlte Beiträge (Artikel 14) des Grundgesetzes nicht gelten. Nach 1945 haben die staatlichen und gesellschaftlichen Eliten für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen geschaffen, für die selbstverständlich die Regeln des Rechtsstaats und des Grundgesetzes gelten. Gleichzeitig haben sie die politische Beliebigkeit zum Rechtsstaatsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner erhoben. Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis und mit welcher Selbstverständlichkeit unsere staatlichen Eliten ein Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht haben und auch durchsetzen, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas gibt.

Ende der Zitatensammlung.

Nun zu meiner Frage: Es ist doch offensichtlich, dass hier etwas grundlegend falsch läuft. Wann werden Sie diesen Misstand beenden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Koch,

ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.

Beste Grüße
Andrea Nahles

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.