Frage an Andrea Nahles von Jens K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nahles!
In der veröffentlichungspflichtigen Angaben des Bundestages sind Sie bei dem Nebeneinkünften in der Stufe 3 ( 7000 - 15.000€ ) gelistet. Meiner Rechtsauffassung nach sind die Vergütung der Nebeneinkünfte - Einkünfte die zu Amtsführung/Mandatsausführung dazu gehören - der BRD gehören und an diese abgeführt werden müssten. Immerhin bekommen Sie von dem Steuerzahler ausreichende Diäten für ihre Tätigkeit.
Was halten Sie davon, dass diese Nebeneinkünfte die zur Amtsführung gehören, somit der BRD gehören, von allen Bundestagsangehörigen mit Nebeneinkünften an diese abzuführen sind?
Kann ich mit Ihrer Unterstützung meiner Rechtsauffassung rechnen???
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Koch,
bei meinen Nebeneinkünften handelt es sich um meine Entschädigung als Ministerin. Weitere Nebeneinkünfte habe ich nicht.
http://www.andrea-nahles.de/bundestag/
Beste Grüße
Andrea Nahles