Frage an Andrea Nahles von Harald S. bezüglich Soziale Sicherung
S. G. Ministerin,
Meine Frage zur Rentenanpassung 2015 betrifft Sie nicht nur in Ihrer Eigenschaft als Ministerin, sondern auch als Abgeordnete. Deshalb sollten Sie hier Stellung nehmen.
Maßgeblich für die Rentenanpassung 2015 ist u. A. das durchschnittliche Brutteinkommen der Arbeitnehmer in 2013 und in 2014. Aus dem Unterschied wird die Lohnsteigerung der Vorjahre errechnet. Sie beabsichtigen, in das Einkommen 2014 erstmalig ca 500 000 Niedrigstverdiener (aus Behindertenwerkstätten usw.) einzurechnen.
Wie hoch ist das maßgebliche durchnittl. Arbeitseinkommen 2013, in das Niedrigstlöhner ja nicht eingerechnet sind?
Wie hoch ist das maßgebliche durchnittl. Arbeitseinkommen 2014 mit erstmaliger Einrechnung der Niedrigstlöhner?
Wie hoch ist die daraus errechnete Lohnerhöhung der Vorjahre, die u. a. maßgeblich ist für die von Ihnen geplante Rentenerhöhung 2015?
Wie hoch ist die daraus errechnete Rentenerhöhung 2015 (mit erstmaliger Einrechnung der Niedrigstlöhner ins Lohnniveau von 2014 nach der Rechenformel für Rentenanpassungen)?
Wie hoch wäre das maßgebliche durchnittl. Arbeitseinkommen 2014 ohne erstmalige Einrechnung dieser Niedrigstlöhner?
Wie hoch wäre die daraus errechnete Lohnerhöhung der Vorjahre?
Wie hoch wäre die daraus errechnete Rentenerhöhung 2015 (ohne erstmalige Einrechnung der Niedrigstlöhner ins Lohnniveau von 2014 nach der Rechenformel für Rentenanpassungen)?
Trifft es zu, dass durch die erstmalige Einrechnung der Niedrigstlöhner ins Lohnniveau von 2014 die Rentnerhöhung 2015 ca. 1,5 % niedriger ausfällt und diese Einbuße in den Folgejahren nicht ausgeglichen wird?
Wäre es nicht ein Leichtes, das durchschnittliche Brutteinkommen der Arbeitnehmer in 2014 wie bisher auszurechnen und für die Rentenanpassung 2015 zu verwenden und das nach EU-Vorgaben zur Statistik errechnente durchschnittliche Brutto-Arbeitseinkommen 2014 erst zur Berechnung der Rentenanpassung 2016 zu verwenden wie es gerecht wäre?
Sehr geehrter Herr Seiz,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles