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Andrea Nahles
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Frage von Bernd B. •

Frage an Andrea Nahles von Bernd B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Nahles,

in unserem Land sind sehr viele Dinge im Berufsleben gesetzlich geregelt. Z.B. im Bereich der Ausbildung, damit man einen Beruf erlernt. Dies dient als Nachweis der Befähigung einen beruf auszuüben und zum Schutz anderer, weil man weiß, das dieser Menschen seinen Beruf "erlernt" hat. Ebenso sind hohe Gehälter nur erreichbar, wenn man einen entsprechenden Abschluss erreicht hat. In einigen Berufen muß man regelmäßig trotz Ausbildung und 30-jähriger Berufserfahrung auf eigene Kosten bei der IHK Sachkundenachweise erbringen, obwohl keine Klagen gegen einen Vorliegen. Ich bitte Sie, mir zu erklären, warum ich als freier Finanzberater permanent meine Befähigung nachweisen muß, während man in der deutschen Politik ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder gar abgeschlossenes Studium in Einkommensbereiche gehoben wird. Als Beispiele möchte ich Ihnen Frau Roth und Frau Demirbüken-Wegner benennen. Keine Ausbildung, kein abgeschlossenes Studium, kein Nachweis über die Befähigung. Diese beiden exemplarischen Beispiele verdienen einen betrag, der in der freien Wirtschaft ohne Ausbildung oder Studium schwerlich zu erreichen wäre. Dazu Pensionskasse, die ein Studierter in der freien Wirtschaft nicht erhalten würde. Ich bitte Sie, mir zu erklären, warum derartige Unterschiede bestehen. Naheliegend wäre doch mir und meinen Berufskollegen diese Hürden zu nehmen oder umgekehrt Nachweise für Berufspolitiker zu erwirken. Der derzeitige Zustand widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Ich bitte Sie daher, entsprechende Beschlüsse in die eine oder andere Richtung in Angriff zu nehmen. Weil eine Begründung dafür gibt es nicht.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bremer,

ich denke nicht, dass Ihre Gleichsetzung richtig ist. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt. Wählbar ist jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Für ihr Mandat und nicht für Abschlüsse erhalten sie eine zu versteuernde Entschädigung.

Beste Grüße
Andrea Nahles