Frage an Andrea Nahles von Susanne I.
Sehr geehrte Frau Nahles,
haben Sie bei Ihrem Gesetz Mindestlohn für Jugendliche über 18 Jahre auch mal daran gedacht das auch diese Jugendlichen bzw. in der Regel Schüler oder Studenten ungelernte Mitarbeiter sind. Warum bekommen Lehrlinge in der Gastronomie für Ihre Arbeit nicht den gesetzlichen Mindestlohn? Oft liegt der Stundenlohn dort nicht einmal bei 5 Euro und Überstunden sind oft die Regel. Drei Jahre sind erforderlich um den Beruf in der Gastronomie zu erlernen. Vielleicht sollten Sie mal darüber nachdenken gerade in der Gastronomie den Mindeslohn anders zu regeln, solange die Mitarbeiter, ungerlernte Schüler und Studenten in dem Betrieb nicht länger als drei Jahre beschäftigt werden. Danach wären diese Mitarbeiter ja angelernt wie ein Lehrling. Mit dem Unterschied das Schüler sich nur für kurze Zeit Geld dazu verdienen bevor Sie in die Lehre gehen oder an eine Uni.
Einem 17-jährigen weniger als 8,50 Euro zu bezahlen und einem 18-jährigen 8,50 zu zahlen macht keinen Unterschied vom wissen wie Gastronomie funktioniert und braucht genau so lange um das wesentliche zu erlernen. Sehr ungerecht der Person und dem Arbeitgeber gegenüber, macht genau so viel Arbeit wie einem Kind das laufen beizubringen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Inselmann
Sehr geehrte Frau Inselmann,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße
Andrea Nahles