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Frage von Susanne T. •

Frage an Andrea Nahles von Susanne T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

mittlerweile liegt die schriftliche Begründung des BSG bzgl. der Entscheidung vom 23.07.2014 vor. Dies gesteht volljährigen erwerbsunfähigen Behinderten im Haushalt der Eltern oder in Wohngemeinschaften lebend, die Regelbedarfstufe 1 (statt Regelbedarfstufe 3!) eindeutig zu.

Wann ist mit der Umsetzung dieser (auch schon in 2010 erstmalig getroffenen) Entscheidung des BSG, bzw. mit den entspr. Anweisungen an die Sozialämter zu rechnen?
Wie das BSG entschieden hat, wurde der entspr. Personengruppe rechtswidrig seit 2011 die Regelbedarfstufe 1 vorenthalten. Dürfen wir uns der öffentlichen Freude von Frau Bentele über dieses Urteil anschließen oder müssen wir wieder mit der Suche "nach Hintertürchen" rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Thönes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Thönes,

ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.

Auch gibt es das Bürgertelefon des BMAS mit speziellen Durchwahlnummer zu den einzelnen Themenbereichen. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html

Beste Grüße
Andrea Nahles