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Frage von Heinz O. •

Frage an Andrea Nahles von Heinz O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

in diesem Artikel ( http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/nahles-plant-entschaerfung-der-hartz-iv-sanktionen-90016251.php ) heißt es, dass Sie die Sanktionen entschärfen wollen.
Warum wird das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 18.07.2012 nach über zwei Jahren nicht endlich einmal umgesetzt, indem es heißt:
"Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als MENSCHENRECHT."(BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2)
Und weiter:
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum IN JEDEM FALL und ZU JEDER ZEIT sichergestellt sein MUSS." (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 (AsylbLG), Abs- Nr. 120)?

Im Gegensatz zum Urteil vom 09.02.2010 gibt es somit keinen Interpretationsspielraum hinsichtlich der Sanktionen mehr, sondern sie sind eindeutig verfassungswidrig und dieses Urteil gilt explizit auch für deutsche Staatsangehörige!

Auch die Höhe der Regelsätze, die im Jahr 2011 festgesetzt wurde, galt gemäß Urteil vom 23.07.2014 gerade "noch" als ausreichend. Jedoch dürfte dies für die nachfolgenden Anpassungen NICHT mehr gelten, denn der existenzsichernde Regelbedarf muss entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern. Zudem "muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein", was seitdem wohl nicht mehr gewährleistet ist, denn die Verteuerungen bei Lebensmitteln und den Stromkosten und andere Erhöhungen sind seit dem eindeutig NICHT berücksichtigt worden!
Warum ist dies alles auch bei der derzeitig geplanten Erhöhung (8.- €) noch immer nicht berücksichtigt worden?

Bitte antworten Sie hier darauf, damit alle Leser davon erfahren!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Onasch,

ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.

Auch gibt es das Bürgertelefon des BMAS mit speziellen Durchwahlnummer zu den einzelnen Themenbereichen. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html

Beste Grüße
Andrea Nahles

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.