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Frage von Susanne T. •

Frage an Andrea Nahles von Susanne T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

am 23.07.2014 entschied das Bundessozialgericht, dass volljährigen erwerbsunfähigen Behinderten im SGB Xll im Haushalt der Eltern oder in Wohngemeinschaften lebend, die Regelbedarfstufe 1 (statt Regelbedarfstufe 3) zusteht.
Während einige Sozialämter schon dazu übergegangen sind, Bescheide zu ändern und entspr. Nachzahlungen zu leisten, vertröstet uns unser Sozialamt, man müsse erst die entspr. Dienstanweisung des Bundes abwarten. Man sei vom BMAS angewiesen, vorerst nur die Regelbedarfstufe 3 weiter zu gewähren.
Seit Januar 2011 erhalten die Betroffenen- rechtswidrig, wie das BSG feststellte- 20% weniger Grundsicherungsleistung im SGB Xll.

Wann ergeht diese Dienstanweisung oder liegt sie schon vor? Dürfen die Sozialämter der Kommunen, trotz höchinstanzlicher Entscheidung- in gleich gelagerten Fällen unterschiedlich handeln? Hat es die Anweisung des BMAS, vorerst nur die Regelbedarfstufe 3 weiter zu gewähren, tatsächlich gegeben oder spielen die Sozialämter zulasten der Betroffenen auf Zeit?

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Thönes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Thönes,

ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.

Beste Grüße
Andrea Nahles

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.