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Andrea Nahles
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Frage von Bernd F. •

Frage an Andrea Nahles von Bernd F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Andrea Nahles,
warum wird die Hinzuverdienstgrenze von Rentner nicht ausgesetzt oder erhöht?
Mit dem Datum 1.Juli 2014 werden bei uns wie auch in anderen Betrieben sehr viele Arbeitnehmer die Rente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen . Ich gehe davon aus, daß unsere Firma wie andere auch, versucht die Mitarbeiter trotz Rentenbezug weiter im Betrieb zu beschäftigen. Die meisten haben bereits 45 oder 48 Jahre voll in die Rentenkasse eingezahlt.
Aufgrund der sehr strengen Regel bei der Hinzuverdienstgrenze lohnt es sich nicht für die Arbeitnehmer weiter im Betrieb zu arbeiten, wenn sie volle Rente oder Teilrente beantragen.
Viele würden bei uns wie woanders auch, weiter im Betrieb arbeiten (Vorteil für den Staat- höhere Steuereinnahmen, volle Krankenkassenbeiträge) wenn die Hinzuverdienstgrenze abgeschafft oder großzügig erhöht wird, wenn Teilrente oder volle Rente möglich wären.
Und die 0,5 pro Monat wenn keine Rente beantragt wird ist ein Verlustgeschäft da 1200 Euro verloren gehen, bei 6 Euro Rentenerhöhung mit dem Risiko morgen zu sterben.
Warum nicht eine Aussetzung der Hinzuverdienstgrenze die ab 1.Juli 2014 in Rente gehen ? Schwerbehinderte sind hier besonders benachteiligt, da diese auch mit 63 Jahren (1950 + 1951) in Rente gehen. Haben von diesem Gesetz keine Vorteile, trotz 45 Beitragsjahre.
Statt die Rentner noch im Betrieb zu halten, werden viele gezwungen ganz in Rente zu gehen, da Sie sonst aufgrund der Hinzuverdienstgrenze keine Rente mehr erhalten, da der Hinzuverdienstgrenze überschritten wird und somit die Rente ausgesetzt wird, plus Neuantragsstellung.
Millarden an Steuern und Krankenkassenbeiträge gehen wegen dem Gesetz dem Staat verloren und der Wirtschaft wichtige Arbeitnehmer.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fritz,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie jedoch bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.

Auch gibt es das Bürgertelefon des BMAS zu Themen wie Rente, Kurzarbeit oder anderen Aufgabenbereichen des Ministeriums. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html

Darüber hinaus finden Sie unter folgender Internetseite weiterführende Informationen zum aktuellen Gesetzesvorhaben: http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Startseite/start.html#rentenpaket

Beste Grüße
Andrea Nahles

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.