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Frage von Petra W. •

Frage an Andrea Nahles von Petra W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Frau Nahles,

nach Ihrem Willen, sollen unter anderem Langzeitarbeitslose von dem gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen werden. Mit welchem Recht? Über Ihre Diätenerhöhung, die im ersten Schritt um mehr als den Regelsatz (391 €) für AlG II-Empfänger steigen soll, entscheiden Sie selber.

Ein AlG II-Empfänger wird um 30 % (117,30 €) sanktioniert, wenn er 8,50 €/h, mit diesen er auch noch aufstocken muss, bei einem Vorstellungsgespräch verlangt und die Árbeitsstelle dadurch nicht bekommt.

Können Sie da noch von Rechsstaatlichkeit in diesem Land sprechen?

Petra Witt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Witt,

es ist nicht richtig, dass Langzeitarbeitslose grundsätzlich vom Mindestlohn ausgeschlossen sind. Für sie gilt der Anspruch auf den Mindestlohn für die ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nicht. Die Bundesregierung wird zum 1. Januar 2017 überprüfen, ob diese Ausnahme zu besseren Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen geführt hat. Beschäftigte, für die ein Tarifvertrag gilt, werden nach Tariflohn bezahlt.

Beste Grüße
Andrea Nahles