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Frage von Sarah B. •

Frage an Andrea Nahles von Sarah B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Nahles,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 27.03.2014. Ihren Hinweis, dass ich eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht wegen Verletzung meiner Grundrechte einreichen kann halte ich für die falsche Antwort. Weil meine Frage war: "Gibt es für die deutschen Bürger eine offiziell zuständige staatliche, bzw. besser gesagte bundesrepublikanische Stelle an die man sich wenden kann, wenn der Art. 34 des Grundgesetzes greifen muss?"

Eine Verletzung meiner Grundrechte wäre erst gegeben, wenn gegen das Grundgesetz verstoßen worden ist. Ich habe mich auf Art. 34 GG bezogen. Gegen das Grundrecht welches ich habe würde ja erst verstoßen, wenn jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die mir gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt hat und sich der Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht sich ersatzweise nicht darum kümmert.

Bitte korrigieren Sie mich wenn ich falsch interpretiere: Sie als Bundesministerin für Arbeit und Soziales stehen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor, welches wiederum der Agentur für Arbeit vorsteht. Kommt also die Agentur für Arbeit der Ausübung der ihr anvertrauten Amtspflicht nicht nach, so trifft die Verantwortlichkeit entweder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, oder das je nach Bundesland zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales. Wenn ich dann meine Beschwerde an entsprechende Ministerien, oder direkt an die vorstehenden Minister/innen sende und diese sich nicht kümmern - dann erst ist mein Grundrecht nach Art. 34 GG verletzt und erst dann ist ein Verfassungsgericht zuständig.

Wenn das nicht stimmen sollte, bitte erläutern Sie mir meinen Denkfehler. Sollte ich recht haben, wüsste ich gerne ob Sie als Bundesministerin, oder das Ministerium dem Sie vorstehe gegen Art. 34 GG verstößt. Ihre Antwort vom 02.04.2014 könnte so interpretiert werden, dass dies der Fall ist. Ich möchte gerne glauben, dass ich in einem sozialen Rechtsstaat lebe.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bolanz,

ich danke Ihnen für Ihre erneute Anfrage. Ich möchte Sie jedoch bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden.

Beste Grüße
Andrea Nahles

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.