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Andrea Nahles
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Frage von Alfred M. •

Frage an Andrea Nahles von Alfred M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,
im Koalitionsvertrag ist die Rente mit 63 Jahren ohne Abzug nach 45 beitragspflichtigen Arbeitsjahren vereinbart worden.Ich selbst beziehe seit 1. Mai 2013 meine Altersrente mit 63 Jahren und habe 7,2 % Rentenabzug.Meine Frage an Sie:Gilt die Rente mit 63 ohne Abzug nach 45 beitragspflichtigen Arbeitsjahren auch für Rentenbezieher, die in diesem Jahr berentet wurden, d. h.werde ich unter die Neuregelung der sogenannten Rente mit 63 falles?
Ich bitte Sie, meine Frage verständlich und verbindlich, auch ggf. nach Abschluß der Gesetzesberatungen, zu beantworten.
Herzlichen Dank für ihre Bemühungen.
Mit freundl.Grüßen
Alfred Meurer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meurer,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie jedoch bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die meine Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an mein Abgeordnetenbüro (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: andrea.nahles.lt@bundestag.de). Darüber hinaus gibt es das Bürgertelefon des BMAS zu Themen wie Rente, Kurzarbeit oder anderen Aufgabenbereichen des Ministeriums. Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html

Beste Grüße
Andrea Nahles

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.