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Frage von Christoph S. •

Frage an Andrea Nahles von Christoph S. bezüglich Finanzen

hier: Subventionen für die beiden Großkirchen in Deuschland

Sehr geehrte Frau Nahles,

den Link, auf dessen aufschlussreiche Inhalte ich hinweise, bitte ich Sie, tatsächlich & sorgfältig zu lesen. Hier wird ausführlich dargelegt, was die deutsche Gesellschaft, vertreten durch die staatlichen Institutionen, über die klassische Kirschensteuer hinaus an Geldleistungen an die ev. Kirchen und an die rkth Kirche zahlt. Dieses Thema hat gerade mit Blick auf die Vorkommnisse in der Diozöe Limburg aktuelle Brisanz. Wieso -z.B.- gibt es eigentlich an einem bischöflichen Stuhl Konten, die keinerlei gesellschaftlicher / staatlicher Aufsicht unterliegen und damit hier auch keinerlei Steuern anfallen? Oder warum muss der normale Steuerzahler aufgrund von Konkordaten Bischöfe wie normale Beamte bezahlen? Die geschichtliche Begründung mit dem Hinweis auf vermeintliche Enteignungen Anfang des 19. Jahrhundert ist überholt!

Meine Frage dazu ist, was werden Sie in der kommenden Legislaturperiode
unternehmen, um dieses System an Geldzahlungen aufzulösen? Das jetzige System ist mE ein Skandal und in Europa einmalig.

Danke für Ihre Antwort im Voraus!

Mit besten Grüssen

Christoph Schomer

Der Link: http://www.theologe.de/kirchensubventionen_stopp.htm#1817

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schomer,

ich kann nachvollziehen, dass die jüngste Diskussion um das Bistumshaus in Limburg verständlicherweise erneut Fragen nach der Stellung der Kirchen in Deutschland aufwirft. Grundlage für das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen ist unser Grundgesetz. Unsere Verfassung sichert den Bürgerinnen und Bürgern Religionsfreiheit zu, und gibt in der Konsequenz den Kirchen und Religionsgemeinschaften das Recht, im Rahmen der allgemein geltenden Gesetze ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln. Dazu zählt auch das Recht, Steuern zu erheben und die Finanzen autonom zu verwalten. Obwohl Staat und Kirchen sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland getrennt sind, arbeiten sie auf verschiedenen Feldern zusammen. Dieses kooperative Verhältnis hat sich in der Praxis unseres Landes bewährt. Die SPD bejaht die Zusammenarbeit in freier Partnerschaft.

Ohne Zweifel befremdet es jedoch, dass der Staat heute noch aus dem allgemeinen Steueraufkommen direkt oder indirekt Pfarrer und Bischöfe finanziert. Diese Staatsleistungen beruhen auf dem in der Tat lange zurückliegenden Reichsdeputationshauptschluss von 1803, in dem die Kirchen für die damalige Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter und Liegenschaften entschädigt wurden. Bei dieser Entschädigung ging und geht es nicht um eine (einmalige) Wiedergutmachung, sondern um den dauernden Ersatz für den Ausfall der jährlichen wirtschaftlichen Erträge aus dem enteigneten Besitz, aus dem die Kirchen vor 1803 Strukturen und Personal finanzierten. Wir sind sehr dafür, die noch immer ausstehende Forderung des Grundgesetzes nach Ablösung in die Wege zu leiten – aber das Thema ist im Detail sehr schwierig, auch weil die Lage in den verschiedenen Bundesländern, Diözesen und Landeskirchen höchst unterschiedlich ist.

Ein zweiter öffentlicher Diskussionspunkt ist der Einzug der Kirchensteuer, also quasi des kirchlichen Mitgliedsbeitrags durch den Staat. Auch er ist nicht einfach ein Privileg der Kirchen, sondern ein Recht, das das Grundgesetz allen Religionsgemeinschaften einräumt, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Die Kirchen zahlen dafür eine Gebühr, die die Kosten mehr als deckt – für den Staat ist dieser Einzug sicher kein Verlust. Von daher sehen wir hier keinen Änderungsbedarf. Ob es ihrem Selbstverständnis entspricht, so zu verfahren, müssen die Gläubigen selbst entscheiden. Auch heute machen nicht alle Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Wir würdigen in unserem Regierungsprogramm ausdrücklich den wichtigen Beitrag, den Kirchen und Religionsgemeinschaften für das Zusammenleben in Deutschland leisten. Doch schließen sich grundsätzliche Wertschätzung und Kritik in einzelnen Sachfragen nicht aus. Forderungen nach mehr Transparenz der kirchlichen Finanzen unterstützen wir, weil wir überzeugt sind, dass eine Kirche, die ihrem Selbstverständnis nach eine diakonische (dienende) zum Wohle der Menschen sein will, im Umgang mit anvertrautem Geld nichts verstecken muss.

Beste Grüße

Andrea Nahles