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Frage von Thomas S. •

Frage an Andrea Nahles von Thomas S. bezüglich Familie

Nebulös bisher die Antwort auf das Thema Unterhalt bei der geplanten Abschaffung des Ehegatten-Splittings. Mich erinnert das ganze an Riester und Rührup. Steckt in Wirklichkeit die Versicherungslobby dahinter? Denn: ginge es der Politik wirklich um die Kinder, hätten Sie und alle Parteien ja ein Instrument an der Hand: das Kindergeld. Davon spricht aber niemand. Sie können es jederzeit erhöhen, an Bedingungen knüpfen usw. Entlarvend.

Meine Frage: wird sich jeder Ehepartner nach Ihren Plänen künftig selbst Krankenversichern müssen, egal ob kinderlos oder nicht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sievers,

die SPD spricht sich für eine Weiterentwicklung des Ehegattensplittings aus, durch die im wesentlichen zwei zentrale Zielsetzungen verfolgt werden. Zum einen sollen gemäß der bereits seit langem bestehenden sozialdemokratische Forderung Familien, unabhängig von einem Trauschein, von ihrer Konstellation oder von dem zugrunde gelegten Lebensmodell, gezielt gefördert werden. Darunter verstehen wir z.B. höhere Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, also in den Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen. Alle Kinder sollen von Anfang an gleiche Bildungschancen erhalten. Zum anderen kann so eine größere Vereinbarkeit von Familie und Beruf realisiert werden, indem beide Eltern bzw. Alleinerziehende ihrem Beruf nachgehen können, ohne sich aufgrund einer mangelhaften Infrastruktur gegen diesen entscheiden zu müssen.

Im Einkommenssteuerrecht begünstigt das Ehegattensplitting die Einverdienerehe und die Steuerklassenkombination III/V führt zu einer unangemessen hohen monatlichen Belastung des niedrigeren Einkommens. Dies hindert Frauen an Erwerbstätigkeit und hält sie hartnäckig in der Rolle von Zuverdienerinnen. Außerdem ist es gesellschaftlich ungerecht: Der Splittingvorteil ist am größten einerseits für Spitzenverdiener und andererseits für Paare mit der größten Einkommensdifferenz zwischen den Partnern. Insofern muss u. E. auch das Ehegattensplitting zeitgemäß reformiert werden.

Dies ist zwingend notwendig, weil diese Form der Steuererhebung angesichts der Vielfalt von Lebensentwürfen fernab der klassischen Ein-Personen-Versorger-Ehe nicht mehr zeitgemäß ist. Überfällig ist eine Weiterentwicklung, durch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert wird. Gleichzeitig müssen Haushalte mit Kindern steuerlich bessergestellt werden. Denn nirgends ist der Lohnabstand von Normalarbeitnehmern zum Sozialhilfeniveau so klein wie bei Familien mit mehreren Kindern.

Es steht außer Frage, dass wir als SPD den grundgesetzlich verankerten Schutz der Ehe und der Familie wahren wollen. So soll auch künftig selbstverständlich den bestehenden gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen durch entsprechende Abzugsbeträge angemessen Rechnung getragen werden. Dies hat die SPD auch ausdrücklich in ihrem Parteitagsbeschluss vom September 2010 festgeschrieben.

Dem jetzigen Modell liegen Geschlechterrollen zugrunde, die der gesellschaftlichen Realität nicht mehr entsprechen. Im Kern heißt das, das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zu wahren. Jedoch muss aber auch dem Gleichberechtigungsgebot in Art. 3 Abs. 2 GG Rechnung getragen werden. Es ist uns Sozialdemokraten bewusst, dass ein ersatzloser Wegfall des Ehegattensplittings nicht nur verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen würde, sondern auch diejenigen treffen würde, die sich vor langer Zeit für eine bestimmte Aufgabenteilung entschieden haben. Deshalb steht in unserem Parteitagsbeschluss, dass wir diese Situation berücksichtigen wollen. (wörtlich heißt es: „Sofern sie [die Ehepartner] nicht bereits unter der Voraussetzung des bisherigen Ehegattensplittings wesentliche Entscheidungen ihrer Lebens- und Erwerbsplanung vollzogen haben.“)

In unserem Entwurf für ein Regierungsprogramm 2013 heißt es: "In Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften stehen Partner füreinander ein. Deshalb wollen wir für künftige Ehen ab einem Stichtag anstelle des Ehegattensplittings einen Partnerschafttarif für Ehegatten einführen, bei dem beide Partner individuell besteuert werden, aber dabei die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden. Für Ehepartner, die ihre Lebensplanung auf das bisherige Steuersystem ausgerichtet haben, wollen wir nichts ändern. Anstelle der Steuerklassenkombination III/V wollen wir das sogenannte Faktorverfahren zur Norm machen. Dabei werden beide Einkommen mit einem gleich hohen Durchschnittssatz besteuert."

Dies finde ich weder entlarvend noch steht hinter diesen Plänen irgendeine Versicherungslobby.

Beste Grüße
Andrea Nahles