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Frage von Karl-Heinz M. •

Frage an Andrea Nahles von Karl-Heinz M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

ihre Antwort befriedigt in keiner Weise, deshalb frage ich Sie nochmals,

ist Ihnen bekannt dass die Regelleistung unter Hartz IV eine Grundsicherung darstellt, also das absolute Existenzminimum bedeutet?

Frage, ist Ihnen weiterhin bekannt dass jede Sanktionierung dieses Existenzminimum zwangsläufig unterschreitet?

Frage, ist Ihnen weiterhin bekannt dass dies vom Verfassungsgericht ausdrücklich als Verrfassungswidrig erklärt wurde?

Frage, warum lehnen Sie dann Sanktionen nicht grundsätzlich ab?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

ich lehne Sanktionen nicht grundsätzlich ab, da ich persönlich z. B. bereits in vielen Fällen geholfen habe, wo Betroffenen einfach falsche Auskünfte erteilt wurden, sie ihre Rechte nicht kannten oder andere Fehler passiert sind. Ich habe jedoch auch ganz konkret eine Reihe von Fällen erlebt, wo SGB II BezieherInnen falsche Angaben gemacht oder bewusst getäuscht haben. Auch habe ich persönlich erlebt, dass sich schlicht überhaupt nicht aktiv um Arbeit bemüht wurde und dies ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung.

Mir ist sehr bewusst, dass dies eine Minderheit ist, aber sie gibt es und es sind Mittel die die Solidargemeinschaft aller Beitrags- und Steuerzahler aufbringt. Damit sollte man anständig umgehen. Nicht mehr und nicht weniger.

Beste Grüße

Andrea Nahles