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Frage von Hans-Günter G. •

Frage an Andrea Nahles von Hans-Günter G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Nahles,

Sie haben für eine straffreie Beschneidung männlicher Säuglinge gestimmt, wohl wissend, dass dies ein Verstoß gegenüber ihrer Schutzpflicht ist, die wehr-und hilflose Kleinkinder vor Übergriffen und körperlichem Schaden schützen sollen.

Ein prähistorisches Religionsgesetz kann doch diese Schutzpflicht, in der heutigen, aufgeklärten Zeit, nicht in Frage stellen. Was war also der wahre Grund, dass sie den Säuglingen und Kleinkindern ihren Schutz verweigerten?

War es die rhetorische Übermacht der jüdischen Auslegung von Religionsfreiheit?

Steht die jüdisch-muslimische Religion über dem Grundgesetz der Bundesrepublik?

Hätten Sie Schuldgefühle, wenn sie jüdischen Mitbürgern sagen müssten, dass Kindesmisshandlungen, auch aus religiösem Motiv, strafbar sind?

Ist ein Eltern-und Erziehungsrecht so auslegbar, dass es allen Eltern verboten ist ihre Kinder zu quälen und Schmerzen zuzufügen, nur den Juden und Muslimen ist es erlaubt?

Könnte z. B. eine Kinderschutzorganisation dieses Gesetz beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wieder zu Fall bringen?

Die viel benutzten Begriffe wie Religionsfreiheit, Elternrecht oder Gottesauftrag sollten in Ihrer Antwort nicht unnötig strapaziert werden.

Schöne Grüße
Hans-Günter Glaser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Glaser,

ich stehe zu meinem Abstimmungsverhalten. Es gab eine lange, intensive Debatte in den Fraktionen und unter den Abgeordneten. Mit den Abstimmungen ist jetzt eine Entscheidung gefällt. Aus meiner Sicht hat Frank Walter Steinmeier das Wesentliche sehr gut auf den Punkt gebracht. Seine Rede können Sie unter folgendem Link nachlesen: http://www.spdfraktion.de/themen/reden/kindeswohl-bedeutet-auch-zugeh%C3%B6rigkeit

Beste Grüße
Andrea Nahles