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Andrea Nahles
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Frage von Ulrich B. •

Frage an Andrea Nahles von Ulrich B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Andrea Nahles,

was halten Sie von meinem Vorschlag,den Abgordneten im deutschen Bundestag wie vielen anderen Berufstätigen einen ganz normalen Anstellungsvertrag zu geben, in dem genau geklärt ist, was Abgeordnete dürfen und was nicht und sie dann ev. auch sanktioniert werden können, befristet jeweils auf die Dauer einer Wahlperiode?

Freue mich auf Ihre Antwort.

Ulrich Balkenhol

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Balkenhol,

ich möchte Sie darauf hinweisen, dass auch für Abgeordnete Verhaltensregeln gelten, die auf der Grundlage des sog. Abgeordnetengesetzes (AbgG) basieren. Im AbgG ist sehr wohl geregelt, wie Sie es nennen; "was Abgeordnete dürfen und was nicht [...]."

Nebentätigkeiten, Nebeneinkünfte, Spenden, unzulässige Zuwendungen, der Umgang mit Interessenkonflikten – das alles ist Gegenstand der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages(VR). Sie beruhen auf den §§ 44a und 44b des Abgeordnetengesetzes (AbgG) und werden durch Ausführungsbestimmungen des Präsidenten konkretisiert. Auch Sanktionen sind danach möglich.

Beste Grüße
Andrea Nahles