Frage von Hans-Ulrich J. • 05.12.2012
Frage an Andrea Nahles von Hans-Ulrich J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Nahles,
in Kürze werden Sie über ein Gesetz abstimmen,das die religiös begründete Beschneidung bei Babys erlauben soll.
Für Juristen und Kinderärzte aber sind Beschneidungen und Zuechtigungen strafbare Körperverletzungen.
Züchtigungen sind seit 2000 verboten -BGB 1631,Absatz 2-,deshalb darf auch die Beschneidung nicht erlaubt werden.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder muss festgeschrieben bleiben,es muss absoluten Vorrang vor derGlaubensfreiheit und dem Eternrecht haben.
Können Sie sich meinem Rechtsverständnis anschließen?
Antwort von Andrea Nahles SPD • 06.12.2012
Sehr geehrter Herr Janetzki,
ich verweise auf meine Antwort an Frau Meier vom 28.11.2012 in diesem Forum.
Beste Grüße
Andrea Nahles