Frage an Andrea Nahles von Matthias B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Die Wahlrechtsreform bezüglich der Überhangmandate
Was passiert eigentlich, wenn bei der Bundestagswahl 2013 die Überhangmandate nochmals ansteigen? Droht uns dann eine Parlamentsgröße von 700 bis 800 Abgeordneten. Das wäre jawohl der schlechteste Witz. Deutschland hätte eventuell bezogen auf die Einwohnerzahl das größte Parlament der Welt. Die zusätzlichen Kosten muss der Steuerzahler aufbringen. Warum eigentlich nicht die Parteien (ohne den Steuerzahler anzuzapfen)? Vielleicht tritt dann die Besitzstandswahrung in den Hintergrund.
Eine Verkleinerung der Parlament in Bund und Ländern ist eigentlich das Gebot der Stunde. Wären nicht auch 300 Bundestagsabgeordnete genug für so ein kleines Land?
ist es nicht an der Zeit, dass der Bürger per Volksentscheid über die Anzahl der "Arbeitsplätze" seiner Abgeordneten bestimmt und nicht die Betroffenen selbst?
Mit freundlichen Grüßem
Matthias Böckenholt
Sehr geehrter Herr Böckenholt,
durch die Reform des Wahlrechtes werden bei der nächsten Wahl Überhangmandate durch Ausgleichsmandate neutralisiert. Die Reform war notwendig geworden, weil das Verfassungsgericht das von Union und FDP durchgesetzte Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt hatte. Vor allem die bisherige Praxis bei den Überhangmandaten hatten die Verfassungsrichter verworfen. Überhangmandate dürfen den Charakter der Verhältniswahl nicht aufheben. Entscheidend ist also, dass Überhangmandate die Mehrheiten im Bundestag nicht umdrehen.
Es ist richtig, dass wenn z. B. die 24 Überhangmandate der CDU von 2009 ausgeglichen werden müssten, der Bundestag größer würde. Wir waren aber auch offen für jeden Vorschlag, wie man das begrenzen kann, aber wichtig war jetzt die verfassungsgerichtliche Reparatur.
Jetzt bestimmen wieder die Wählerinnen und Wähler, wie der Bundestag zusammengesetzt ist, und eben nicht ein verfassungswidriges Wahlrecht. Das neue Wahlrecht ist damit fair, gleich und demokratisch.
Beste Grüße
Andrea Nahles