Portrait von Andrea Nahles
Andrea Nahles
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Andrea Nahles zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Clemens G. •

Frage an Andrea Nahles von Clemens G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Nahles,

inzwischen hat das (vorläufige) Urteil des BVerfG vom 12.09.2012 aufgezeigt, daß meine zuletzt gestellte Frage (05.09.2012 abgeordnetenwatch.de), deren Kern von Ihnen leider nicht beantwortet wurde, ihre Berechtigung hatte.

Nun stellt sich aber auch noch die Frage, ob die Entscheidung des BVerfG, der zufolge die BRD per ESM mit 190 024 000 000 € vertragsgebunden für die Schulden anderer EU-Mitgliedsstaaten haftet, in Abweichung von bzw. in Kollision mit EU-Recht (Art. 125 I AEUV) steht. Eine entsprechende Klage vom irischen Supreme Court ist bereits vor dem EuGH anhängig.

Des weiteren konterkariert die Karlsruher Entscheidung Art. 109 III GG. Wieviel Geld Deutschland nach Europa schickt, entscheidet zwar nun ab 190 024 000 001 € allein der Bundestag (unter Einbindung des Parlaments), jedoch egal, wie hoch er bzw. die BRD sich dafür verschuldet. Daß es eine finanzielle Obergrenze für Transfers nach Europa geben könnte, in der sich das Grundgesetz (entsprechend der “Schuldenbremse”) erschöpft, ist nicht (mehr) erkennbar, wie dieses aber für viele noch aus den bisherigen Euro-Urteilen und den Interviewäußerungen des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle herauszulesen war, wie z.B. der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland in der „WirtschaftsWoche“, Ausgabe vom 13.09.2012, kritisch anmerkt.

Dieses alles führt zu der alles entscheidenden Frage, ob o.g. Sachverhalte mit der vom GG vorgegebenen (verfassungsmäßigen) Odnung noch vereinbar sind (Art. 20 Abs. 3, 2. Halbsatz GG).

Die jüngste Geschichte hat doch gerade am Beispiel der ehem. Sowjetunion oder des ehem. Jugoslawiens gezeigt, wie den Völkern aufoktroyierte Saatsgemeinschaften schließlich enden.

Sehen Sie angesichts der oben dargelegten Vorgänge die in Art. 20 Abs. 3 GG genannte Ordnung gewahrt?

MfG

Clemens Gutsche

Portrait von Andrea Nahles
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gutsche,

das Bundesverfassungsgericht hat den Rettungsfonds ESM unter Auflagen gebilligt. Dies war ein gutes Signal für Europa. Wir als SPD sind froh darüber, dass die parlamentarischen Entscheidungen verfassungsrechtlich gebilligt worden sind. Damit kann der ESM endlich seine Arbeit aufnehmen, kann seinen Beitrag leisten, für die Stabilisierung bei den Schwierigkeiten in der Euro-Zone.

Für uns war immer wichtig, dass die Parlamentsrechte gestärkt werden. Wir haben uns immer für die Rechte der Abgeordneten stark gemacht. Durch die Karlsruher Entscheidung ist es nicht möglich, dass der so genannte Gouverneursrat des ESM beliebig die Haftungssummen ausweiten könne. Denn nur als demokratisch legitimierte Rechtsgemeinschaft hat Europa eine Zukunft.

Beste Grüße
Andrea Nahles