Frage an Andrea Nahles von Hein und Hannelore M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nahles,
Weil der Bundestag bis heute keine schärferen Gesetze zur Bestrafung von Abgeordnetenbestechung beschlossen hat, kann Deutschland seit Jahren nicht die UN-Konvention gegen Korruption umsetzen.
Deutschland erfüllt bei der Bestrafung von Abgeordnetenbestechung nicht einmal globale Mindeststandards. Zu diesem Schluss kommt ein internes Rechtsgutachten des Bundestags, das abgeordnetenwatch.de vorliegt.
Als Bürger und Wähler bin ich entsetzt, dass ein demokratischer Staat wie Deutschland und deren Parlament nicht in der Lage ist, die UN-Konventionen gegen Korruption umzusetzen.
Ich frage Sie als Bürger und Wähler: Stimmen Sie einer Gesetzesverschärfung zu oder nicht und wann wird das neue Gesetz endlich verabschiedet?
Mit freundlichen Grüßen
H.-D.Margraf
Sehr geehrter Herr Margraf,
die SPD ist nicht Mitglied der Bundesregierung und aus diesen Gründen kann ich Ihnen leider auch nicht sagen, wann diesbezüglich gehandelt wird.
Klar ist, dass auch die deutsche Wirtschaft die Politik zu Recht aufgefordert hat, endlich die Anti-Korruptionskonvention umzusetzen. Dazu ist wohl wahr notwendig, einen Vorschlag zur Regelung der Abgeordnetenbestechung vorzulegen. Meine Fraktion sowie die anderen Fraktionen haben bereits Gesetzentwürfe vorgelegt, zu denen am 17. Oktober 2012 eine öffentliche Anhörung stattfinden wird. Union und FDP stehen derzeit mit leeren Händen da.
Anstatt ihre Aufgabe als Gesetzgeber zu erfüllen und eine Regelung zur Abgeordnetenbestechung zu erarbeiten, reden sich Christdemokraten und Liberale damit heraus, dass die Materie kompliziert sei, die Ermittlungen von Staatsanwaltschaften für Abgeordneten rufschädigend wirkten und bei Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung künftig Einladungen von Lobbyisten ausgeschlagen werden müssten. So kann nur reden, wer sich mit der Materie noch nicht ernsthaft beschäftigt hat.
Gesetzliche Regelungen zur Korruptionsbekämpfung lassen sich fraglos nicht aus dem Ärmel schütteln. Machbar sind sie schon, das beweisen die vorhanden Entwürfe.
Den deutschen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sollte Schwarz-Gelb mehr trauen und zutrauen: ohne Verdacht werden Strafverfolgungsbehörden nicht tätig und die Ermittler sind an Recht und Gesetz gebunden.
Brötchen und Cola bei Veranstaltungen sind für Abgeordnete auch in Zukunft nicht verboten. Ein Tabu muss aber sein, dass sich Abgeordnete in einer bestimmten Weise im Auftrag oder nach Weisung des Auftraggebers verhalten. Dies steht in krassem Widerspruch zum freien Mandat: in Artikel 38, Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz ist festgeschrieben, dass Abgeordnete an Aufträge und Weisungen gerade nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Insofern gebe ich Ihnen recht und versichere Ihnen, dass wir weiter an dem Problem arbeiten und darauf aufmerksam machen. Für weitere Informationen verweise ich Sie noch auf unsere Themenseiten der SPD-Bundestagsfraktion:
www.spdfraktion.de/themen/die-deutsche-wirtschaft-sch%C3%A4mt-sich-f%C3%BCr-diese-regierung
Beste Grüße
Andrea Nahles