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Frage von Michael S. •

Frage an Andrea Nahles von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Frau Nahles,

was gedenkt die SPD im Hinblick auf die Bundestagswahl im Sep. 2013 (spätestens) bei den Erwerbsminderungsrenten zu tun????
Hierbei darf man nicht vergessen das es Schröder und Muentefering waren die seinerzeit zum 1.1.2001 hauptverantwortlich fuer die Einführung der ungerechten Abschläge waren.
Ist man auch heute bei der SPD noch der Meinung das Menschen die krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können, auch noch mit diesen Abschlaegen zu bestrafen????
Was sagt die SPD zu dem zynischen Vorschlag von Frau v.d.Leyen,die Zurechnungszeit um jährlich einen Monat zu erhöhen, was ein jährliches plus von durchschnittlich 4€ ausmacht, diese Regelung soll dann auch nur fuer Neuerwerbsminderungsrentner gelten.
Ist die SPD auch der Meinung das die derzeitigen Rentner mit dem Riesterfaktor weiterhin die private Vorsorge der Arbeitnehmer bezahlen müssen, wenn man hier bedenkt das sich eine private Vorsorge nur Besserverdienende leisten können und die sicher ihre private Vorsorge selbst bezahlen können.
Ist die SPD nicht auch der Meinung das jeder seine private Vorsorge selbst bezahlen muss und dies nicht die Rentenbezieher mit dem Riesterfaktor tun müssen.
Ist die SPD der Meinung das der zynische Vorschlag von Frau v.d.Leyen mit der jährlich um einen Monat verlängerten Zurechnungszeit die Altersarmut besonders bei Erwerbsminderungsrentnern bekämpft wird?????

Ich bin gespannt auf ihre Antwort!!!!!

Gruss

Michael Schellhaas

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schellhaas,

die gesetzliche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen. Damit wird den Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegengewirkt, um Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern.

Diese Leistungen dienen der Umsetzung des Prinzips „Rehabilitation vor Rente“. Eine Rente soll daher grundsätzlich erst gezahlt werden, wenn alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Ältere Versicherte haben einen höheren Bedarf an Leistungen zur Teilhabe. Demografie bedingt steigt deshalb die Nachfrage. Jedoch reichen die Finanzmittel dafür nicht aus. Sie sind bisher an die Entwicklung von Bruttolöhnen und -gehältern gekoppelt.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat aus diesen Gründen in einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, den demographischen Wandel bei den Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe in der gesetzlichen Rentenversicherung besser zu berücksichtigen. Dazu soll sie einen Gesetzentwurf vorlegen, der gemäß des Vorschlags der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung die demografische Entwicklung und die längere Lebensarbeitszeit in den Rentenanpassungsmechanismus einbezieht. Die Ausgaben für Rehabilitationsleistungen sollen anhand objektiver Kriterien ermittelt werden. Zudem sind bestehende Präventionsleistungen weiter zu entwickeln.

Unter folgenden Links finden Sie sowohl unseren Antrag wie auch weitere Positionen zum Themenbereich Rente:
http://www.spdfraktion.de/themen/rente
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708602.pdf

Klar ist, dass für die meisten Menschen nach wie vor die gesetzlichen Rentenzahlungen die wichtigste Einkommensquelle im Alter sind. Die gesetzliche Rentenversicherung muss ein Leben ohne Armut ermöglichen. Dafür benötigen wir auf Dauer eine umfassende und gerechte Rentenreform, an deren Traglast alle Bürgerinnen und Bürger nach Leistungsfähigkeit beteiligt werden.

Beste Grüße
Andrea Nahles