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Frage von Gerhard R. •

Frage an Andrea Nahles von Gerhard R. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Frau MdB Andrea Nahles

Laut "CHIP-Online vom Tage (04.07.2012) hat die Bundesregierung am vergangenen Freitag eine Änderung des sogenannten Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) beschlossen, die einen faustdicken Datenskandal mit sich bringt: Künftig dürfen Meldeämter Ihre persönlichen Daten verkaufen, ohne dass Sie dagegen widersprechen können.
http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html

Ich sehe hierin - wiederum - einen schwerwiegenden Rechtsbruch der Bundesregierung - hier des Schutzes der Persönlichkeitsrechte gegenüber einer beliebigen wirtschaftlichen Verwertung.

Wie bewerten Sie - neben der datenschutzrechtlichen Relevanz - hier die Wirkung dieser Entscheidung???

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Roloff,

es ist richtig, dass am vergangenen Freitag in 2./3. Lesung das Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens verabschiedet wurde.

In letzter Minute hatten die Koalitionsfraktionen im Innenausschuss Änderungsanträge zur Weitergabe von Meldedaten an den Adresshandel vorgelegt, der die positiven Ansätze des ursprünglichen Gesetzentwurfes ins Gegenteil verkehrt.

Das Melderecht verpflichtet jeden Bürger und jede Bürgerin, bestimmte Daten an die Meldebehörden zu geben. Dazu gehören u. a. der Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse und andere Daten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darum sicher sein, dass ihre Daten bei den Meldebehörden sicher aufgehoben sind und nicht unbegründet an Dritte weitergegeben, dort gespeichert und gegebenenfalls weiterverwendet werden. Es sollte deshalb der Regelfall sein, dass es für die Weitergabe von Daten der Einwilligung des Betroffenen bedarf.

Jetzt macht aber die Koalition die Weitergabe der Daten zum Regelfall, nur wenn der Bürger ausdrücklich bei der Behörde widerspricht, soll es unterbleiben. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass die Daten nur mit Einwilligung des Bürgers weitergegeben werden dürfen. Nun schaffen die Koalitionsfraktion die Einwilligungslösung wieder ab und sehen jetzt lediglich diese unzureichende Widerspruchslösung vor. Das ist eine deutliche Verschlechterung des Datenschutzniveaus im Vergleich zum Ausgangsentwurf und ein schamloser Kotau vor den Interessen des Adresshandels und der Werbewirtschaft.

Aber nicht nur das. Mit den vorliegenden Änderungen werden die Regeln zur Verwendung von Daten aus Melderegisterauskünften und die bisher geplanten Regelungen zur Zweckbindung sowie zum Widerspruch gegen die Verwendung für Werbung und Adresshandel völlig ausgehebelt. Der Widerspruch soll nämlich nicht gelten, wenn „die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden". Das macht sogar die Widerspruchsregelung weitgehend wirkungslos. Da man für die Melderegisterauskunft immer bereits vorhandene Daten benötigt, wird es sich stets um eine Bestätigung oder Berichtigung vorhandener Daten handeln. Das ist ein dramatischer Rückfall sogar hinter die Regelungen der bisherigen Gesetzeslage. Die Datenschutzpolitik von Schwarz-Gelb führt erneut zu einer Verschlechterung des Bürgerdatenschutzes.

Zu einer modernen Verwaltung gehört auch ein modernes Melderecht. Es ist wichtig für das Funktionieren des öffentlichen Bereiches und die Erledigung öffentlicher Aufgaben. Es ist richtig, dass durch die Fortentwicklung des Meldewesens Rechtseinheit in diesem Bereich durch bundesweit einheitliche Vorschriften und Standards geschaffen werden soll. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt es ausdrücklich, dass keine neue Bundesdatei errichtet wird.

Aber die Regierungskoalition ist wieder einmal vor der Adresslobby eingeknickt und hat mit diesem Gesetz den Datenschutz für Wirtschaftsinteressen geopfert. Das kritisieren wir natürlich.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an meine beiden Kollegen Gerold Reichenbach und Gabriele Fograscher, die dieses Thema inhaltlich in unserer Fraktion betreuen.

Beste Grüße
Andrea Nahles