Frage an Andrea Nahles von Sonja S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
ich bin von Geburt 1973 an Schwerbehindert, seit 1989 als voll erwerbsgemindert anerkannt und erhalte seit Einführung der Grundsicherung im Alter und voller Erwerbsminderung diese als Leistung.
Nun kann ich ja nichts für meine Spastik und dennoch darf ich mir diese spärlich Leistung nicht aufbessern , wie etwa ein Hartz IV Empfänger, der genausowenig bekommt. Warum ist die Höhe der Grundsicherung der von HArtz IV angeglichen worden?Warum darf ich mir nicht mehr als nur 35 Euro dazuerwirtschaften?Hartz IV Empfänger dürfen sich bedeutend mehr dazuverdienen. Als behinderter Mensch hat man auch höhere Ausgaben.Ich rauche nicht ich trinke nicht, habe aber 3 Kinder. Vom Grundsicherungsamt fühle ich mich behandelt wie ein Verbrecher! Es wurde nichts unversucht gelassen um mich aus dem GruSI Bezug zu verbannen.Das funtionierte nicht, also versucht man ständig mir Leistungen zu verwehren auf die ich Anspruch habe! Frau Nahles, finden Sie nicht daß es schon schlimm genug ist wenn man mit einer Behinderung leben muss? Muss man dann noch behandelt werden ,wie ein Arbeitsfähiger der nicht arbeiten will? Wäre es nicht fairer einem GruSi-Empfänger zu erlauben sich seine spärliche Leistungen etwas aufzubessern, nicht nur mit 35 Euro? Genauso mein Rentenanspruch.Warum ändert man die Gesetze nicht dahingehend daß von Geburt an Behinderte die voll Erwerbsunfähig sind schon früher und einfacher EU Rente beziehen können? Würden Sie sich als Behinderte freiwillig in den Bezug von Grundsicherung begeben? Ich glaube nicht. Síe wären eher froh wenn Sie eine Rente bekämen. Mit Grundsicherung ist man auch an Deutschland gefesselt, was mit einer Rente nicht so wäre. Wo bleibt da die Entscheidungsfreiheit?
Ich hoffe nun, daß meine Fragen nicht unbeantwortet bleiben.Ich warte auf eine verständliche Antwort von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
S.Schneider
Sehr geehrte Frau Schneider,
mir ist sehr bewusst, dass eine dauerhafte Erwerbsminderung bei Ihnen dazu führt, dass Sie auch dauerhaft von der Grundsicherung abhängig bleiben.
Die Grundsicherung ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung, um erwerbsgeminderten Personen den Lebensunterhalt zu finanzieren. Auf dieser Grundlage ist eine Einkommensanrechnung logisch und nachvollziehbar. Freibeträge bzw. Absetzungsbeträge existieren, um Anreize zur Nebenbeschäftigung zu geben, was jedoch nicht so weit gehen kann, dass die Bedürftigkeit nicht mehr geprüft wird.
Ich sage aber auch klar, dass wir die Benachteiligung gegenüber dem SGB II auch kritisch sehen. Sie erhalten eine bedürftigkeitsbezogene Leistung, bei der die Anrechnung notwendig ist, aber mit Ihrer Kritik an der Ungleichbehandlung zum SGB II haben Sie Recht. Daran können wir jedoch in der Opposition leider nichts ändern.
Beste Grüße
Andrea Nahles