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Frage von Joachim L. •

Frage an Andrea Nahles von Joachim L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles !

Erläuterung und Fragen:
1. Wird ein Beamter straffällig, wurde verurteilt und ihm wurden die Versorgungsbezüge aberkannt, wird er vom Dienstherrn in der GRV nachversichert. Diese Nachversicherung wird vollständig vom Dienstherrn eingezahlt, sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil. Welche Bezugshöhe (letzte Besoldungsgruppe, Zuschläge) wird angesetzt? Ein „normaler“ gesetzlich Rentenversicherter erlebt im Regelfall eine Einkommensentwicklung und zahlt entsprechend (mit den Arbeitgebern) Beiträge in die GRV. Ich finde aber keine entsprechenden Hinweise, wie in dem skizzierten Fall verfahren wird.
Für mich ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum für den verurteilten Straftäter quasi als Strafe eine finanzielle Unterstützung gewährt wird, indem sein Arbeitnehmeranteil auch vom Arbeitgeber (also vom Steuerzahler) getragen wird . Das ist quasi ein Geschenk in Höhe von mehreren 10tausend Euro. Können Sie mir das erläutern? Vielleicht auch mit einem Kommentar, warum es eine „Strafe“ ist, statt einer Alimentation eine Rente zu beziehen.
2. Reichen Altersversorgung und die Pflegeversicherung für einen gesetzlich rentenversicherten Bürger nicht aus, muss sein Vermögen bis zum Schonvermögen aufgebraucht werden. Bedarf er dann weiterer Unterstützung, müssen ggf. Kinder für ihn aufkommen. Auch für deren Verpflichtungen gibt es Berechnungsvorgaben. Erhält ein Beamter über seine Pension und die Pflegeversicherung (zahlen Beamte eigentlich in die gesetzliche Pflegeversicherung ein ?) hinaus noch weitere Beihilfen? Muss auch er notfalls sein Vermögen bis zum Schonvermögen
aufbrauchen bevor er diese erhält? Oder gilt das Alimentationsprinzip, das dem Beamten durch seinen Dienstherrn angemessene lebenslange Versorgung zugesteht? Können also Kinder von Beamten überhaupt zur Versorgung ihrer Eltern herangezogen werden ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen bei der Beantwortung dieser beiden Fragenkomplexe!

Freundlichen Gruß
J. Leefmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Leefmann,

Ihr Fragenkomplex übersteigt absolut die Möglichkeit einer kurzen Antwort. Darauf basiert aber meines Erachtens dieses Forum.

Mit spezifischen Fragen zum Thema Rente bitte ich Sie, sich an meinen Kollegen Ottmar Schreiner zu wenden. Er ist einer der Experten in unserer Fraktion dazu.

Darüber hinaus erstreckt sich die Innenpolitik auf die Regelungen des Beamtenrechts und somit bitte ich Sie, sich hierzu an meinen Kollegen Michael Hartmann zu wenden.

Beste Grüße
Andrea Nahles