Frage an Andrea Nahles von Barbara U. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Nahles
Ich habe Ihre Kritik zu Herrn Eichels Pensionsforderungen gelesen und stimme Ihnen zu. Für mich ist unbegreiflich, dass Bürger, die Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben und wegen eines Arbeitsunfalls für eine bleibende Verletzung eine Rente erhalten, sich diese auf die Altersrente anrechnen lassen müssen, so als wäre die Behinderung im Alter nicht mehr vorhanden.
Wie kann es sein, dass Verletztenrenten auf die Altersrente angerechnet werden, für die der Betroffene selber gesorgt hat? Kennen Sie den Grund?
Wenn derartige Anrechnungen gesetzmäßig sein sollen, dann dürfte meiner Meinung nach die Anhäufung, die Herr Eichel für sich in Anspruch nehmen möchte, ebenfalls nicht statthaft sein.
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
die Verletztenrente resultiert ja aus der gesetzlichen Unfallversicherung und die Rente aus der Rentenversicherung. Beides hat Lohnersatzfunktion. Über Jahre wurde darüber diskutiert, dass es aus diesem Grund Regelungen bedürfe, die verhindern, dass die Summe aus beiden Leistungen mehr als den entgangenen Lohn ausmacht. Das ist der Hintergrund.
Aber wenn sie so spezifische Fragen zum Thema Rente haben, wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen Ottmar Schreiner. Er ist einer unserer Rentenexperten und kann Ihnen sicher konkret zum Thema Verletztenrenten weiterhelfen.
Beste Grüße
Andrea Nahles