Frage an Andrea Nahles von Marcel U. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Nahles,
in Ihrer Antwort an Herrn Rudolph vom 24.11.2010 schreiben Sie:
"Hanf in kleinen Mengen für den Eigengebrauch ist ja erlaubt und ich sehe keinen neuen Handlungsbedarf [...] an der aktuellen Gesetzgebung etwas zu ändern."
Leider ist diese Behauptung nicht ganz richtig, denn auch beim Besitz geringer Mengen Hanf hat die Staatsanwaltschaft das Recht, diese Vergehen zur Anzeige zu bringen. Sehen Sie wirklich keinen Handlungsbedarf an einer Gesetzgebung, die in den einzelnen Bundesländern bezüglich der Strafverfolgung extrem unterschiedlich (Variationen der geringen Menge zwischen 5 und 15 Gramm), und außerdem noch von der Willkür der Staatsanwaltschaft abhängig ist?
Früher sprachen sich die Sozialdemokraten für eine Umstufung von Cannabisdelikten zu einer Ordnungswidrigkeit aus. Dies würde nicht nur zu einem einheitlichen Strafmaß führen, sondern auch gleichzeitig Polizei und Justiz entlasten.
Aus welchen Gründen ist die SPD inzwischen von ihrem damaligen Vorhaben abgerückt? Was spricht ihrer Meinung nach für die Beibehaltung der jetzigen Gesetzgebung?
Mit freundlichen Grüßen
M. Ullrich
Sehr geehrter Herr Ullrich,
in der von Ihnen zitierten Antwort habe ich alles aus meiner Sicht zum Thema gesagt.
Beste Grüße
Andrea Nahles