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Andrea Nahles
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Frage von Helmut F. •

Frage an Andrea Nahles von Helmut F. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Nahles,

eine stark verkürzten Gedankenskizze beschreibt eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel "Gesetz zur Qualifizierten Verbrauchermitbestimmung in Anlehnung an die Arbeitnehmer MITBESTIMMUNG .Könnten Sie einem solchen Gesetzt zustimmen?
" Das System der sozialen Marktwirtschaft ist unterdeterminiert“
viele Skandale zeigen, das Gleichgewicht zwischen Produzenten, Händlern, Dienstleistern und Kunden existiertt nicht . Die soziale Marktwirtschaft und der Rechtsstat benötigen als notwendioge Ergänzung zur erfolgreicheren Lösung der Widersprüche der Interessen zwischen Produzenten und Verbrauchern ein „Verbraucher-Mitbestimmungsgesetzes“..Ein solches Gesetz hilft, die immer wiederkehrenden Verstöße in der Produzentensphäre einzudämmen,Bürokratie- und Kontrollaufwand zu mindern, weil es sich als ein sich selbst und regulierendes Element in den wirtschaftlichen Ablauf einfügt.Unzählige, kostspielige Werbe- und Marketing-Aktivitäten werden überflüssig!
Neben die Arbeitnehmer-Mitbestimmung tritt ein bisher fehlendes Element, das die derzeitige Unterdeterminierung der Marktwirtschaft in Bezug auf die Herstellung von Marktgleichgewichten beseitigt Begründung:In dem derzeitigen Arrangement der sozialen Marktwirtschaft haben Produzenten, Dienstleister und Händler Hoheit über die Variablen
- Kosten, Preise,time to market, Qualität,Sicherheit.
Die bestehenden Regelungen die Selbstkontrolle ,die Versuche durch wissenschaftliche Gutachten die Gesundheit der Konsumenten sicherzustellen haben versagt. Aufgrund der möglichen Korrumpierbarkeit der damit befaßten Personen. Pharmabranche
in solchen Situationen kommt es zu Widersprüchlichkeiten zwischen verschieden staatlichen Ebenen . Dadurch werden die nachteiligen Folgen zu Lasten der Verbraucher noch verstärkt.

Portrait von Andrea Nahles
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Federmann,

Frau Nahles befindet sich derzeit im Mutterschutz und kann aus diesen Gründen Ihre Frage nicht beantworten. Ab dem 1. April wird sie voraussichtlich ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen und auch in diesem Forum wieder zur Verfügung stehen. Auflaufende Fragen während des Mutterschutzes werden nicht im Nachhinein beantwortet, so dass wir bitten, dass Sie ihre Frage zu einem späteren Zeitpunkt eventuell erneut stellen.

Abgeordnetenwatch definiert diese Antwort leider als Standardantwort im herkömmlichen Sinne. Wir zählen auf Ihr Verständnis, dass auch Frau Nahles Anspruch auf den ihr gesetzlich zustehenden Mutterschutz hat und sich in dieser Zeit ausschließlich um ihr Baby kümmert.

Mit freundlichen Grüßen
Team Nahles

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.