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Andrea Nahles
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Frage von Chris H. •

Frage an Andrea Nahles von Chris H. bezüglich Familie

Frau Nahles,

wenn, wie bereits in div. Medien/Foren zu lesen ist, dass sogar bei der Miete den Kommunen eine Pauschalisierung erlaubt wird, wie soll ich mich als alleinerz. Mutter verhalten?

Es stellt sich mir dann (sofern es zu einer pauschal-Miete kommt) nämlich die Frage "kaufe ich Lebensmittel für mein Kind oder bezahle ich die Differenz zwischen Pauschal-Miete und tatsächlicher Miete". Entscheide ich mich für Lebensmittel, läuft es dann wohl so ab:

Miete nicht bezahlt = Wohnung gekündigt = Obdachlos = Obdachlosenasyl = nicht kindgerecht = Herausnahme durch das Jugendamt zum Kindeswohl

Kann mir IRGENDWER glaubhaft machen, dass dieses NICHT so kommen wird/kann???

Mit Gruss C.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Holzberg,

die SPD ist nicht in der Bundesregierung. Das Thema Pauschalierung findet sich in dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben zu den Regelsätzen. Im Koalitionsvertrag der Regierung heißt es dazu:

"Pauschalierungen
In diesem Zusammenhang werden auch die Kosten der Unterkunft transparent und rechtssicher ausgestaltet. Wir werden auf der Basis der vorhandenen gesetzlichen Regelungen prüfen, die Energie- und Nebenkosten sowie ggf. die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren. Dabei sind regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.

Wir wollen damit auch dazu beitragen, dass die Zahl der Prozesse in diesem Bereich zurückgeht und gleichzeitig Anreize für einen sparsamen Energieverbrauch setzen. Wir werden das Wohngeldrecht hinsichtlich der Schnittstellen zu anderen sozialen Sicherungssystemen überprüfen und streben weitere Vereinfachungen bei der Ermittlung des Wohngeldanspruchs an.

Wir werden prüfen, ob die von den Familienkassen durchgeführte Auszahlung des Kindergeldes einer anderen Stelle übertragen werden kann. Darüber hinaus wird geprüft, ob weitere steuerfinanzierte familienpolitische Leistungen zusammengefasst werden können."

Dies soll jetzt mit dem aktuellen Gesetzentwurf, auf den wir als SPD keinen Einfluss haben, umgesetzt werden mit Artikel 2 § 22a SGB II - Satzungsermächtigung. Aber wir werden unsere Ablehnung im Parlament deutlich machen.

Beste Grüße
Andrea Nahles