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Andrea Nahles
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Frage von Max M. •

Frage an Andrea Nahles von Max M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

wieso regen sich Teile der SPD Bundesfraktion gegen die von der Bundesregierung geänderten Regel sätze für Harz IV Empfänger so auf.

Ist es nach Ihrer Meinung sozial wenn Mann/Frau über 30 Jahre arbeiten geht, wird durch einen Unfall oder unheilbar Krank das nicht mehr gearbeitet werden kann.
Diese Personen bekommen die EU Rente, sind diese Menschen selber Schuld weil bei EU Rentner 10% abgezogen werden.
Hat dies nicht die Schröder- Regierung eingeführt, warum wird über dieses Thema nicht gesprochen, oder sind Harz IV Empfänger bessere Menschen (Es gibt auch Harz IV Empfänger die nie in Ihrem Leben gearbeitet haben)
Ich frage Sie nochmals weswegen wird über EU Rentner nicht gesprochen, dass endlich der 10% Abschlag abgeschafft wird.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mayerhofer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayerhofer,

das kann ich Ihnen genau sagen, warum wir uns darüber aufregen. Es geht nämlich darum, dass bisher zwei Regeln bei der Berechnung der Regelsätze galten:

1.) Als Rechnungsgrundlage dienten die untersten 20 % der Einkommensskala. Das, was diese Menschen konsumierten, sollte als Referenzgröße für Langzeitarbeitslose gelten.

2.) Man betrachtete dabei nicht nur diejenigen, die ausschließlich von Hartz IV leben, denn man kann den Regelsatz nicht errechnen, indem man erfasst was Hartz IV-Empfänger ausgeben. Das wäre unlogisch.

In dem Gesetzentwurf, den die Ministerin vorgelegt hat, wird nun ein anderes Verfahren angewendet. Im ersten Schritt werden die Hartz IV-Empfänger heraus gerechnet (s. Punkt 2). Statt den untersten 20 % (s. Punkt 1) wurden aber jetzt die untersten 15 % als Referenzgröße verwendet. Man betrachtet eine etwas ärmere Gruppe und richtet danach den Regelsatz für kinderlose Erwachsene aus. Dass hier wohl mit zweierlei Maß gemessen wurde, sieht man daran, dass bei den Regelsätzen für Kinder nach wie vor die unteren 20 % als Orientierungsgröße dienen. Die Regierung ist bereit, das bisherige Rechenverfahren so zu korrigieren, dass ein passender Regelsatz herauskommt. Dem kann ich leider wenig abgewinnen.

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung (EU-Rente) ist ein Einkommensersatz, der nach drei Jahren überprüft wird. Insofern ist dies ja noch keine Rente im herkömmlichen Sinne. Aber zu Detailfragen würde ich Sie bitten, sich an meine Kollegin Anette Kramme zu wenden. Sie verantwortet diesen Arbeitsbereich in unserer Fraktion.

Beste Grüße

Andrea Nahles