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Frage von Stephan S. •

Frage an Andrea Nahles von Stephan S. bezüglich Senioren

Guten Tag, sehr geehrte Frau Nahles,

ich bin Oktober 1950 geboren; habe im August 1965 angefangen zu arbeiten. Ende August 2010 habe ich lückenlos, ohne Unterbrechung Krank, Kur, etc., 45 Jahre gearbeitet.

Nach altem Recht hätte ich nach dem vollendeten 63. Lebensjahr (24 Monate vorher) ab 01.11.2013 ohne Rentenabschläge in Rente gehen dürfen

Mit dem Altersgrenzenanpassungsgesetz ab 2012 beginnt die Regelaltersrente ab dem 67. Lebensjahr, Die Anpassung erfolgt stufenweise. Ich bin, wie gesagt, Oktober 1950 geboren, meine Regelaltersrente tritt sonach März 2016 ein, nach dem 65. Lebensjahr und 4 Monaten.

Der Vertrauensschutz, mit mindestens 45 Arbeitsjahren, ist aber auf das 65. Lebensjahr festgeschrieben und nicht den Anpassungsmonaten gleich, in meinem Fall nicht mehr 24 Monate, sondern nunmehr gerade mal 4 Monate.

Frau Nahles, warum ist der so genannte und von der Politik gern und viel zitierte Vertrauensschutz mit dem Verdienst nach so vielen ununterbrochenen Arbeitsjahren den Anpassungsmonaten nicht gleichgestellt worden?

Vielen Dank

Beste Grüße

Stephan Straub

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Straub,

ich glaube hier liegt ein Irrtum vor: Nach altem Recht hätten Sie mit dem vollendeten 63. Lebensjahr in die besondere "Altersrente für langjährig Versicherte" gehen können, allerdings mit Abschlägen in Höhe von 7,2 Prozent. Einen abschlagsfreien Rentenzugang mit 45 Versicherungsjahren hat es bislang nicht gegeben.

Beste Grüße

Andrea Nahles