Frage an Andrea Nahles von Andreas G. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Nahles,
meine Frage an Sie betrifft die Ungleichbehandlung von Ehen und Lebenspartnerschaften.
Im Gegensatz zur ehelichen Partnerschaft gibt es in eheähnlichen Gemeinschaften kein Anrecht auf z.B. das Ehegattensplitting. Zugleich muss aber ein Lebenspartner für den anderen aufkommen, wenn z.B. einer der beiden arbeitslos wird. Dann wird das Einkommen des Lebenspartners angerechnet, was u.U. dazu führt, dass kein ALG II gezahlt wird (ich kenne einen solchen Fall aus meinem Freundeskreis, wo genau diese Situation eingetreten ist ).
Was ist die Argumentation für eine solche Rechtslage?
Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Antwort.
Liebe Grüße
Andreas Gehrmann
Sehr geehrter Herr Gehrmann,
ich bin gegen diese Ungleichbehandlung und habe zu diesem Thema oft im Forum Fragen beantwortet. Mit der Stichwortsuchfunktion können Sie sicher die entsprechenden Antworten finden.
Ich gehe davon aus, dass die Argumentation auf Art. 6 Absatz 1 des GG basiert: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."
Beste Grüße
Andrea Nahles