Frage an Andrea Nahles von Michael B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Nahles,
im Staatsangehörigkeitsgesetz §28 heisst es:
"Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist."
Könnten Sie sich vorstellen diesen Text zu erweitern auf Personen, die an Terrorcamps teilnehmen und sich dort für Anschläge ausbilden lassen?
Freundliche Grüße
Bartsch
Sehr geehrter Herr Bartsch,
ich kann Ihre Intention verstehen, jedoch dies ist keine Frage, die mit einem leichtfertigen Ja zu beantworten ist.
Selbstverständlich verurteile auch ich eine Ausbildung in einem sog. Terrorcamp, aber zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft gilt es hohe Hürden zu überwinden. Dies ist eine Diskussion für Staatsrechtler und ich kann nicht abschließend beurteilen, ob dies eine Lösungsansatz gegen Terrorismus ist.
Beste Grüße
Andrea Nahles