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Andrea Nahles
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Frage von Michael L. •

Frage an Andrea Nahles von Michael L. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Nahles,

nach dem Beamtenversorgungsrecht steht einem in den Ruhestand versetzten Beamten ein Mindestruhegehalt zu, wenn eine Dienstzeit von 5 Jahren erreicht ist. Darüber hinaus wird die Versorgung aus der letzten Besoldungsgruppe gewährt, sofern diese Dienstbezüge mindestens zwei Jahre bezogen wurden. Im Rentenrecht gibt es keine Mindestversorgung. Dagegen ist die Mindestversorgung im Beamtenversorgungsrecht so hoch, dass die meisten Rentner nur davon träumen können. Würden Sie es für gerecht halten, wenn den vielen Rentnern in Deutschland auch eine Mindestrente gezahlt wird?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Lux

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lux,

bei einer "Mindestrente" würde jeder Versicherte einen garantierten Betrag erhalten, unabhängig davon, wie lang und in welcher Höhe er Beiträge entrichtet hat. Die SPD hält an der beitragsbezogenen Rente fest, da dieses System lebenslange Leistung am besten honoriert.

Darüber hinaus verweise ich Sie auf meine Antworten in diesem Forum genau zu Ihrem Thema z. B. an Herrn Romeikat vom 9. Februar 2010 oder an Herrn Hattenbach vom 20. Januar 2010. Über die Stichwortsuchfunktion können Sie die Antworten leicht finden.

Beste Grüße

Andrea Nahles