Frage an Andrea Nahles von Frank S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
sehr geehrte frau nahlles,
mit seinem schlussartikel 146 sieht das grundgesetz für den fall der wiedervereinigung seine eigene ablösung vor, sobald "eine verfassung in kraft tritt, die von dem deutschen volk in FREIER SELBSTBESTIMMUNG beschlossen worden ist". Warum wurde das erforderliche ausführungsgesetz zu dieser vorschrift, das auch eine initiative aus der mitte des volkes ermöglichen würde,zu erlassen "versäumt"???!?
dafür, das der weg des art. 146 GG nach der vereinigung nicht beschritten und die demokratische legitimation nicht nachgeholt wurde, gibt es keine stichhaltige begründung - außer den machtinteressen der politischen klasse.
daraus folgt also: die angebliche volkssouveränität ist eine mit den vollmundigen behauptungen des grundgesetzes unvereinbare lüge, für die es keine rechtfertigung mehr gibt. teile der deutschen staatsrechtslehre - zb Gerd Roellecke - geben das fiktive der bundesdeutschen volkssouveränität denn auch offen zu.
die gewichtige konsequenz, das die demokratische legitimation, die alle staatsorgane vom souveränen volk herleiten, entfällt.
ich fordere sie hiermit auf sträflich versäumtes nachzuholen.
mit freundlichen grüßen,
frank schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich verweise Sie auf meine Antwort in diesem Forum vom 20. Mai 2010 an Herrn Jensen.
Beste Grüße
Andrea Nahles