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Frage von Birgit M. •

Frage an Andrea Nahles von Birgit M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Nahles,
Sie haben kürzlich in der Presse Ihre Ablehnung des steuerlichen Ehegatten-Splitting bekräftigt. Ich hoffe, es ist Ihnen bewußt, dass Sie damit die bürgerliche Mittelschicht finanziell empfindlich treffen würden. Den "Reichen" dürften die maximal "15000 €" Splittingvorteil egal sein. Ich möchte gerne Ihre Gründe dazu kennen lernen.
Das steuerliche Ehegatten-Splittung hat nur in der progessiven Steuertarifgestaltung, wie wir sie bei uns bis 45% Steuersatz kennen, eine Auswirkung. Das Besteuerungssystem knüpft an die zivilrechtliche Gestaltung der Ehe nach BGB an als eine Wirtschaftsgemeinschaft, in der es keine Rolle spielen soll, wer von den beiden Ehegatten das Einkommen tatsächlich über steuerlich relevante Tatbestände erzielt. Wegen des nicht monetär bewertbaren gemeinsamen Handelns und Gestaltens in einer Ehe und der gemeinsamen Verpflichtung zur Teilung von Einkommen, Vermögen und der Altersversorgung soll das erwirtschaftete Einkommen unabhängig von der Leistungskraft eines Ehegatten steuerlich so behandelt werden, als ob jeder Ehegatte es zu Hälfte erwirtschaftet hätte. Dem folgt das eheliche Unterhaltsrecht, das dem Staat bei Eheleuten viele hunderttausend Hartz IV-Fälle erspart, weil der zahlungsfähige Ehegatte vorrangig den Unterhalt für den schwächeren Ehegatten aufzubringen hat.

Meine Fragen:
Wie sehen Sie das zivilrechtliche Einkommensteilungsprinzip und die Unterhaltspflicht der Ehegatten?

Würden Sie die Unterhaltspflicht bei einer gesetzlichen Aufgabe des Splitting-Tarifs weiterhin bestehen lassen wollen oder sollte dann auch das BGB dahingehend geändert werden, dass in einer Ehe jeder allein für seinen Unterhalt (oder der Staat) verantwortlich ist?
Sollte die Unterhaltspflicht von Ehegatten zueinander auf die Hartz-IV Sätze (unabhängig vom Einkommen ) beschränkt werden?
Sollte die beitragsfreie Familienversicherung in der GKVfür nicht erwerbstätige Ehegatten aufgehoben werden?

Mit freundlichen Grüßen
B.Mohr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mohr,

es ist unmöglich, alle Ihre Fragen detailliert und ausführlich hier zu beantworten. Das Forum basiert eigentlich auf kurzen Fragen und der Möglichkeit, kurz zu antworten. Die Antworten auf Ihre Fragen würden mehrere Seiten füllen. Das kann ich hier auch zeitlich nicht leisten.

Nur so viel, mit dem Antrag „Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften“ haben wir die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eingetragene Lebenspartnerschaften in allen Bereichen mit der Ehe gleichstellt und bestehende Benachteiligungen abschafft. Das Ehegattensplitting und die Steuerklassen verfestigen nach wie vor traditionelle Rollenbilder und dies finde ich falsch und weiß sehr wohl, was eine Abschaffung bedeutet. Seit August 2001 bieten Eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, ihrer Partnerschaft einen gesicherten Rechtsrahmen zu geben. Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind Eheleuten jedoch bis heute nicht in allen Bereichen gleichgestellt. Die ungleiche Behandlung betrifft vor allem die Bereiche der Adoption von Kindern, das Steuerrecht wie auch den öffentlichen Dienst. Im Einkommensteuerrecht werden z. B. eingetragene Lebenspartnerschaften insbesondere beim Ehegattensplitting immer noch gegenüber Ehegatten benachteiligt.

Wir wissen auch, dass Kinder in Deutschland - je nach Einkommen der Eltern - unterschiedlich gefördert werden. Die SPD will die Ungerechtigkeit beseitigen, dass Familien mit höheren Einkommen über den steuerlichen Kinderfreibetrag mehr Geld bekommen als Familien mit geringeren Einkommen, die nur Kindergeld erhalten. Für uns gilt: Jedes Kind sollte dem Staat gleich viel wert sein. Die SPD will auch ein geschlechtergerechtes Steuersystem. Daher müssen das Ehegattensplitting und die Steuerklassen endlich weiterentwickelt werden.

Beste Grüße
Andrea Nahles