Frage an Andrea Nahles von Maria G. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Nahles,
Danke für ihre Antwort vom 23.05.10. Ich habe da nochmal eine Nachfrage.
Sie zählen aus ihrer SIcht die Vorteile des Elterngeldes auf, aber auf die von mir angesprochene Benachteiligung und Ungerechtigkeit sind sie leider nicht eingegangen.
Finden Sie das denn gerecht, wenn meine Nachbarin das 6-fache Elterngeld bekommt wie ich, nur weil sie vor der Geburt ihres Kindes schon im Beruf war und ich noch Studentin? Ich gönne es natürlich meiner Nachbarin, aber verstehen tue ich diese Ungleichbehandlung nicht, denn eine Mutter ist doch wohl für den Staat nicht unterstützenswerter, je höher ihr Einkommen ist.
Ich lebe natürlich nicht nur vom Elterngeld, sondern mit vom Einkommen meines Mannes. Es geht mir aber um das Prinzip der Benachteiligung von Müttern mit keinem oder geringem Einkommen durch die Einführung des Elterngeldes.
Ich hätte doch nach dem alten Erziehungsgeld immerhin 300 Euro im Monat über einen Zeitraum von 24 Monaten bekommen. Durch das heutige Elterngeld bekomme ich nur noch 300 Euro über 12 Monate. Ich bin also durch die Einführung des Elterngelds um 50% schlechter gestellt worden. Dafür ist meine Nachbarin als Besserverdienerin durch das Elterngeld extrem besser gestellt.
Die Verlierer des Elterngeldes sind also ganz klar Frauen ohne Einkommen oder mit sehr geringem Einkommen. Die grossen Gewinner des Elterngeldes sind Frauen mit sehr hohem Einkommen.
Die Umstellung von Erziehungsgeld auf Eltengeld ist damit eine Umverteilung von unten nach oben.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Geisner
Sehr geehrte Frau Geisner,
ich fürchte, bei Ihnen liegt ein Missverständnis vor. Ja, das Elterngeld ist lohnabhängig, weil es eine Lohnersatzleistung ist. Mit dem Elterngeld ging es um die Schaffung von Rahmenbedingungen dafür, dass sich Familie und Beruf besser als bisher miteinander verbinden lassen. Gerade an diese Frauen wendet sich unser Konzept des Elterngelds, das in seiner lohnabhängigen Konstruktion anders als das bisherige Erziehungsgeld, den Einkommensrückgang im ersten Jahr nach einer Geburt weitgehend vermeiden soll und gleichzeitig den Anreiz für eine zügige Wiederaufnahme der Erwerbsarbeit der Mutter setzt. Diese Herangehensweise empfinde ich nicht als ungerecht.
Damit dies wirklich möglich wird, ist natürlich auch ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung erforderlich. Darüber hinaus hat im Rahmen der Reform ja auch Ihr Mann die Möglichkeit, in Elternzeit zu gehen. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, einen Job zu finden.
Ich kann Ihnen sagen, was ich ungerecht finde. Die jetzt von schwarz-gelb geplanten Kürzungen im Elterngeld sind drastisch, sozial zutiefst ungerecht und gefährden das moderne Konzept des Elterngeldes ganz grundlegend, denn der Sockelbetrages von 300 Euro für ALGII-Empfänger wird jetzt gestrichen und trifft genau junge Familien und ihre Kinder, die sowieso schon am wenigsten haben.
Es trifft aber auch so genannten Aufstocker, die vor der Geburt des Kindes so gering verdienen, dass sie ergänzendes ALGII benötigten, um über die Runden zu kommen. Aber auch sonst ist die Streichung des Elterngeldes für Hartz IV-Empfänger falsch und schlicht ungerecht: Denn nach den Plänen der Bundesregierung soll der alleinerziehenden Hartz-IV-Empfängerin das Elterngeld gestrichen werden, der Hausfrau mit gut verdienendem Ehemann aber nicht.
Beste Grüße
Andrea Nahles